
So soll die Pflicht zur Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen zunächst in vollem Umfang nur für Neubauten in Neubaugebieten gelten. Für Bestandsbauten soll diese Pflicht in Großstädten ab 100.000 Einwohnern erst ab Juli 2026 gelten, in kleineren Orten ab Juli 2028.
Für Montag ist eine zweite öffentliche Anhörung im Bundestagsausschuss für Klimaschutz und Energie geplant. Voraussichtlich am Mittwoch stimmt der Klimaschutz-Ausschuss über die nun verabredeten Änderungen am Gesetzentwurf ab. Noch in der gleichen Woche soll der Bundestag entscheiden, möglicherweise auch der Bundesrat.
Diese Nachricht wurde am 30.06.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.