
Das Bundeskabinett beschloss, die Aufbewahrungsfrist entsprechend zu verlängern. Für die restlichen Steuerpflichtigen gilt weiter die achtjährige Frist. Mit der Maßnahme will Bundesfinanzminister Klingbeil die Bekämpfung von Steuerbetrug verbessern. Durch die längere Frist könnten größere Fälle wie bei Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäften konsequent verfolgt werden, hieß es. Die Nichtregierungsorganisation Finanzwende hatte davor gewarnt, dass durch eine kürzere Aufbewahrungszeit der Belege Ermittlungen in den Cum-Cum-Fällen quasi unmöglich werden könnten.
Bei diesen Aktiengeschäften ist Schätzungen zufolge dem Staat bis 2021 ein Schaden von 28,5 Milliarden Euro entstanden.
Diese Nachricht wurde am 06.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.