Die Feststellung der Abgabe nach dem so genannten Bundesmodell sei nicht zu beanstanden, befanden die Richter. Die Kläger können aber noch in Revision gehen. Laut dem Gericht dürfte es sich um das erste Urteil zum Bundesmodell handeln, das von neun Bundesländern angewandt wird.
Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid, mit dem der Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell festgestellt wurde. Die Neubewertung von Immobilien für die Grundsteuer-Berechnung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Diese Nachricht wurde am 20.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.