Grundsteuer
Finanzgericht Köln weist Musterklage gegen Grundsteuerbewertung ab

Im Streit um die Bewertung von Grundstücken für die neue Grundsteuer hat das Finanzgericht Köln eine Musterklage abgewiesen.

    19.12.2020, Grossbeeren in Brandenburg. Neue Einfamilienhaeuser stehen an einer gruenen Wiese in Feldrandlage bei Grossbeeren. Foto: Wolfram Steinberg/dpa
    Mehrere Grundstückseigentümer wehren sich vor Gericht gegen die Bewertung der neuen Grundsteuer. (picture alliance / Wolfram Steinberg | Wolfram Steinberg)
    Die Feststellung der Abgabe nach dem so genannten Bundesmodell sei nicht zu beanstanden, befanden die Richter. Die Kläger können aber noch in Revision gehen. Laut dem Gericht dürfte es sich um das erste Urteil zum Bundesmodell handeln, das von neun Bundesländern angewandt wird.
    Die Klage richtete sich gegen einen Bescheid, mit dem der Grundsteuerwert zum 1. Januar 2022 nach dem Bundesmodell festgestellt wurde. Die Neubewertung von Immobilien für die Grundsteuer-Berechnung war notwendig geworden, weil das Bundesverfassungsgericht die bisherige Bewertung für verfassungswidrig erklärt hatte.
    Diese Nachricht wurde am 20.09.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.