
Das Gericht in Karlsruhe wies die Verfassungsbeschwerden von 22 Stromerzeugern zurück. Diese hatten vor dem Bundesverfassungsgericht argumentiert, dass die Finanzierung der Strompreisbremse aus Steuermitteln erfolgen müsse, da sie eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe sei.
Ziel der mittlerweile abgelaufenen Preisbremse war es, Verbraucher angesichts der Energiekrise bei hohen Strompreisen zu entlasten. Zur Finanzierung wurden unter anderem Überschusserlöse der Energieversorger abgeschöpft. Diese Erlöse lagen deutlich über den erwartbaren Gewinnen der Unternehmen. Ursache waren die extrem hohen Energiepreise infolge des russischen Angriffskriegs.
Diese Nachricht wurde am 28.11.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.