Verfassungsrechtliche Bedenken
Finanzministerium hält Nachverhandlungen zum Haushaltsentwurf 2025 für nötig

Das Bundesfinanzministerium hält Nachverhandlungen zum Haushalt 2025 für nötig.

    Christian Lindner, Bundesminister der Finanzen, nimmt an der Pressekonferenz zum Entwurf für den Haushalt 2025 und den Nachtragshaushalt 2024 teil.
    Bundesfinanzminister Lindner hatte externe Gutachter zur Bewertung des Haushaltsentwurfs für 2025 beauftragt. (Michael Kappeler / dpa / Michael Kappeler)
    Wie mehrere Medien berichten, informierte das Finanzministerium das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium über verfassungsrechtliche Bedenken. Daher seien weitere Gespräche innerhalb der Bundesregierung sowie im Rahmen der parlamentarischen Beratungen notwendig. Konkret geht es um das Vorhaben, die bislang bestehende Haushaltslücke von 17 Milliarden Euro durch drei Maßnahmen zu reduzieren. Berichten zufolge hatten vom Finanzministerium beauftragte Gutachter die Bedenken geäußert. Zu den Plänen gehörte, ursprünglich für die Gaspreisebremse vorgesehene Restmittel umzuwidmen sowie der Deutschen Bahn und der Autobahn GmbH nur Darlehen statt Zuschüsse zu gewähren.
    Der vom Kabinett bereits verabschiedete Gesetzentwurf sollte eigentlich Mitte des Monats an den Bundestag geleitet werden.
    Diese Nachricht wurde am 02.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.