
Wie mehrere Medien berichten, informierte das Finanzministerium das Kanzleramt und das Wirtschaftsministerium über verfassungsrechtliche Bedenken. Konkret geht es um das Vorhaben, die bislang bestehende Haushaltslücke von 17 Milliarden Euro durch drei Maßnahmen zu reduzieren. Zu den Plänen gehörte, ursprünglich für die Gaspreisbremse vorgesehene Restmittel umzuwidmen sowie der Deutschen Bahn und der Autobahn GmbH nur Darlehen statt Zuschüsse zu gewähren.
Der vom Kabinett bereits verabschiedete Gesetzentwurf sollte eigentlich Mitte des Monats an den Bundestag geleitet werden.
Diese Nachricht wurde am 02.08.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.