
Wie mehrere Medien berichten, werden die Verpflichtungsermächtigungen aus dem aktuellen Haushalt 2023 gestoppt, um Vorbelastungen für kommende Jahre zu vermeiden. Dies betreffe Etats aller Ministerien. Auszahlungen sind nur noch in besonderen Einzelfällen möglich.
Ausgenommen sind Verfassungsorgane wie Bundespräsident, Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche eine Umwidmung von Krediten von 60 Milliarden Euro im Haushalt 2021 für nichtig erklärt. In einem Schreiben von Haushalts-Staatsssekretär Gatzer heißt es, aufgrund des Urteils ergebe sich für den Bundeshaushalt die Notwendigkeit der Überprüfung der haushaltswirtschaftlichen Gesamtlage.
Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.