
Dies betreffe Etats aller Ministerien. Auszahlungen sind nur noch in besonderen Einzelfällen möglich. Verpflichtungsermächtigungen erlauben es, für kommende Jahre Gelder zuzusagen. Im Gegensatz dazu stehen Zahlungsermächtigungen, die für tatsächliche Ausgaben im laufenden Haushaltsjahr gelten.
Im Bundestagshaushaltsausschuss werden heute Sachverständige zu den Folgen des Karlsruher Urteils angehört. Der Bundesrechnungshof und weitere Experten warnten bereits, auch die Etats für nächstes und womöglich auch für dieses Jahr könnten verfassungswidrig sein. Neben dem Klima- und Transformationsfonds könnte aus Sicht der Sachverständigen auch das ähnlich aufgebaute Sondervermögen für die Energiepreisbremsen betroffen sein.
Diese Nachricht wurde am 21.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.