In mindestens elf der 17 Euroländer wird es die von Deutschland und vor allem Frankreich maßgeblich vorangetriebene Finanztransaktionssteuer geben. Auch von Anfang an mit dabei: Österreich, Belgien, Spanien, Estland, Griechenland, Italien, Portugal, die Slowakai und Slowenien. Die dafür nötige Zustimmung mit Zweidrittelmehrheit aller 27 EU-Finanzminister hat das Vorhabe heute problemlos bekommen.
"Es gibt einige Länder, die sich enthalten haben, Enthaltung heißt ja Ablehnung, es gab andere Länder, die ihre Vorbehalte deutlich gemacht haben, aber die trotzdem gesagt haben: Wir wollen nicht blockieren."
Gab der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Thomas Steffen, die deutsche Genugtuung mit dem Beschluss zu Protokoll.
Die Tatsache, dass die Einführung der Finanztransaktionssteuer über die sogenannte "verstärkte Zusammenarbeit" läuft, bedeutet, dass keine Einstimmigkeit unter 27 Staaten dafür gefunden werden muss. Das hatte sich wegen unüberwindbarer Bedenken unter anderem der Schweden und Briten als unmöglich erwiesen. Aber weitere Willige können sich im laufenden Diskussionsprozess jederzeit noch anschließen.
"Die Kommission hat angekündigt, dass sie jetzt zügig konkrete Vorschläge auch vorlegen wird, die wir dann diskutieren werden, noch mal, in einem offenen Prozess, im Rahmen der EU-27, damit jeder, der möchte sich auch später daran beteiligen kann."
Jetzt muss die EU-Kommission im nächsten Schritt einen neuen konkreten Gesetzentwurf für eine Finanztransaktionssteuer auf den Tisch legen. Es ist davon auszugehen, dass dieser sich eng an die ursprünglichen Kommissionspläne anlehnt, denen im vergangenen Jahr nicht alle 27 zustimmen wollten: Geplant wäre danach eine Besteuerung von 0,1 Prozent auf die Gewinne beim Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent bei anderen Finanzmarktpapieren. Und zwar nach dem sogenannten "Ansässigkeitsprinzip", also bei allen Transaktionen, bei denen entweder der Käufer oder der Verkäufer seinen Sitz in einem der beteiligten Staaten hat, unabhängig davon, über welche Börse die Geschäfte abgewickelt werden. Die Länder, die nicht mitmachen wollen, werden vor allem darauf achten, dass die Elf+ nicht mit ihren Plänen den Grundsätzen des gemeinsamen Markts zuwider laufen, so der irische Finanzminister Noonan für die derzeitige EU-Präsidentschaft.
"Die EU-Kommission wird ihren Vorschlag machen und diskutieren. Auch mit denen, die die Finanztransaktionssteuer nicht einführen wollen. Es kann keinesfalls eine Steuer eingeführt werden, die den Prinzipien und der Praxis des gemeinsamen Marktes entgegenlaufen würde."
Offen ist noch, wie viel diese neue Steuer in die Kassen der beteiligten Länder spülen wird. Bei 27 Ländern hätten es jährlich rund 57 Milliarden Euro sein können.
Die elf Länder, die Finanzgeschäfte jetzt besteuern wollen, stellen insgesamt zwei Drittel der gesamten Wirtschaftskraft aller 27.
Darüber, wofür das Geld verwendet werden sollte, kursieren der Vorstellungen viele: Der EU selbst alles oder Teile davon als eigene Mittel zukommen zu lassen - das gehört genau so dazu wie Überlegungen, einen Fonds zur Unterstützung reformwilliger Euro-Länder mit den Milliarden zu speisen. Am Wahrscheinlichsten scheint im Moment, dass jeder der beteiligten Staaten national über die Verwendung der Mittel entscheidet.
"Es gibt einige Länder, die sich enthalten haben, Enthaltung heißt ja Ablehnung, es gab andere Länder, die ihre Vorbehalte deutlich gemacht haben, aber die trotzdem gesagt haben: Wir wollen nicht blockieren."
Gab der Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, Thomas Steffen, die deutsche Genugtuung mit dem Beschluss zu Protokoll.
Die Tatsache, dass die Einführung der Finanztransaktionssteuer über die sogenannte "verstärkte Zusammenarbeit" läuft, bedeutet, dass keine Einstimmigkeit unter 27 Staaten dafür gefunden werden muss. Das hatte sich wegen unüberwindbarer Bedenken unter anderem der Schweden und Briten als unmöglich erwiesen. Aber weitere Willige können sich im laufenden Diskussionsprozess jederzeit noch anschließen.
"Die Kommission hat angekündigt, dass sie jetzt zügig konkrete Vorschläge auch vorlegen wird, die wir dann diskutieren werden, noch mal, in einem offenen Prozess, im Rahmen der EU-27, damit jeder, der möchte sich auch später daran beteiligen kann."
Jetzt muss die EU-Kommission im nächsten Schritt einen neuen konkreten Gesetzentwurf für eine Finanztransaktionssteuer auf den Tisch legen. Es ist davon auszugehen, dass dieser sich eng an die ursprünglichen Kommissionspläne anlehnt, denen im vergangenen Jahr nicht alle 27 zustimmen wollten: Geplant wäre danach eine Besteuerung von 0,1 Prozent auf die Gewinne beim Handel von Aktien und Anleihen und 0,01 Prozent bei anderen Finanzmarktpapieren. Und zwar nach dem sogenannten "Ansässigkeitsprinzip", also bei allen Transaktionen, bei denen entweder der Käufer oder der Verkäufer seinen Sitz in einem der beteiligten Staaten hat, unabhängig davon, über welche Börse die Geschäfte abgewickelt werden. Die Länder, die nicht mitmachen wollen, werden vor allem darauf achten, dass die Elf+ nicht mit ihren Plänen den Grundsätzen des gemeinsamen Markts zuwider laufen, so der irische Finanzminister Noonan für die derzeitige EU-Präsidentschaft.
"Die EU-Kommission wird ihren Vorschlag machen und diskutieren. Auch mit denen, die die Finanztransaktionssteuer nicht einführen wollen. Es kann keinesfalls eine Steuer eingeführt werden, die den Prinzipien und der Praxis des gemeinsamen Marktes entgegenlaufen würde."
Offen ist noch, wie viel diese neue Steuer in die Kassen der beteiligten Länder spülen wird. Bei 27 Ländern hätten es jährlich rund 57 Milliarden Euro sein können.
Die elf Länder, die Finanzgeschäfte jetzt besteuern wollen, stellen insgesamt zwei Drittel der gesamten Wirtschaftskraft aller 27.
Darüber, wofür das Geld verwendet werden sollte, kursieren der Vorstellungen viele: Der EU selbst alles oder Teile davon als eigene Mittel zukommen zu lassen - das gehört genau so dazu wie Überlegungen, einen Fonds zur Unterstützung reformwilliger Euro-Länder mit den Milliarden zu speisen. Am Wahrscheinlichsten scheint im Moment, dass jeder der beteiligten Staaten national über die Verwendung der Mittel entscheidet.