
Bei den Beschuldigten handelte es sich um den Kapitän und zwei Besatzungsmitglieder des Tankers "Eagle S", der laut der EU der russischen Schattenflotte zugerechnet wird. Den Ermittlern zufolge hatte das Schiff im Dezember 2024 mit seinem Anker fünf Unterseekabel in internationalen Gewässern beschädigt. Die Verteidigung sprach von einem Unfall.
Das Gericht erklärte, es sei nicht möglich, das finnische Strafrecht anzuwenden. Der Sachverhalt sollte als Vorfall im Rahmen des UNO-Seerecht-Übereinkommens eingestuft werden. Die Zuständigkeit läge dann bei den Gerichten des Flaggenstaates des Tankers - den Cook-Inseln - oder den Heimatstaaten der Angeklagten, in diesem Fall Georgien und Indien.
Diese Nachricht wurde am 03.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.