Tanker "Eagle S"
Finnisches Gericht weist Klage wegen Sabotage von Unterseekabeln ab und erklärt sich für nicht zuständig

Ein finnisches Gericht hat die Anklage wegen der Beschädigung von Unterseekabeln in der Ostsee abgewiesen.

    Das Foto zeigt einen finnischen Schlepper und den Tanker "Eagle S".
    Ein Gericht in Finnland hat die Sabotage-Anklage gegen drei Besatzungsmitglieder der "Eagle S" abgewiesen. (picture alliance / dpa / Lehtikuva / Jussi Nukari)
    Bei den Beschuldigten handelte es sich um den Kapitän und zwei Besatzungsmitglieder des Tankers "Eagle S", der laut der EU der russischen Schattenflotte zugerechnet wird. Den Ermittlern zufolge hatte das Schiff im Dezember 2024 mit seinem Anker fünf Unterseekabel in internationalen Gewässern beschädigt. Die Verteidigung sprach von einem Unfall.
    Das Gericht erklärte, es sei nicht möglich, das finnische Strafrecht anzuwenden. Der Sachverhalt sollte als Vorfall im Rahmen des UNO-Seerecht-Übereinkommens eingestuft werden. Die Zuständigkeit läge dann bei den Gerichten des Flaggenstaates des Tankers - den Cook-Inseln - oder den Heimatstaaten der Angeklagten, in diesem Fall Georgien und Indien.
    Diese Nachricht wurde am 03.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.