Von der Aufforderung an die DFG, die Entscheidung vorerst auf Eis zu legen und gemeinsam neu zu überlegen, hält DFG-Vizepräsidentin Ursula Peters gar nichts. Die Entscheidung sei schon seit ungefähr vier Wochen gefällt, und eigentlich handele es dabei ja auch um eine Ausweitung der Förderung. "Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten der Förderung: einerseits die Projektförderung, andererseits die Anträge auf Druckkostenbeihilfe, die weiterhin begutachtet werden. Bei der Projektförderung gibt es die Ausweitung. Hier kann man jetzt mit der Beantragung eines Projekts auch Druckkosten beantragen. Pro Jahr sind das 750 Euro. Zusätzlich könne Mittel für Personal und Sachkosten für Druckkosten umgewidmet werden. Das gab es bisher nicht". Mehr Handlungsspielraum bietet außerdem die Möglichkeit, Mittel für Publikationskosten in der Laufzeit eines Projektes anzusparen. Der jeweilige Projektleiter kann entscheiden, welche Publikationsform gewählt werden soll. Weiterhin bestehe die Möglichkeit, für materialerschließende Arbeiten und für "Arbeiten von besonderer Bedeutung für die Forschung" Gelder zu beantragen. Nach Ansicht von Vizepräsidentin Peters müssten die Geisteswissenschaften mit diesen Regelungen sehr gut leben können.
Professor Grimm verwies auf andere Fördermöglichkeiten für Publikationen, die man nun aller Wahrscheinlichkeit verstärkt in Anspruch nehmen müsse. Private Stiftungen, die VW-Stiftung und bestimmte Kulturstiftungen bieten zwar auch Kostenzuschüsse, doch die durch die DFG entschiedene Änderung könne hier den flächendeckenden Schaden in keiner Weise beheben.
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