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Fleischkennzeichnung
Jurist: Verpflichtendes Tierwohl-Label im Alleingang machbar

Im Rahmen der EU-Regelungen wäre es für Deutschland durchaus möglich, ein verpflichtendes staatliches Tierwohl-Label durchzusetzen, sagte der Jurist Jens Bülte im Dlf. Es sei vertraglich erlaubt, im Interesse des Tierschutzes Einschränkungen im Wettbewerb vorzunehmen.

Jens Bülte im Gespräch mit Susanne Kuhlmann | 02.07.2019
Köln, Packungen mit Rinderhackfleisch mit den Haltungskennzeichnungen der Stufe "Stallhaltung" und "Bio" liegen in einem Supermarkt des Lebensmitteldiscounter Penny im Kühlregal. Deutschlands Discounter informieren bei Fleischprodukten immer öfter über die Haltungsbedingungen der Tiere.
Discounter und Supermärkte haben ihr eigenes Label entwickelt, um Verbraucher über die Haltungsbedingungen bei Tieren zu informieren (dpa/Marius Becker)
Susanne Kuhlmann: Die Bundeslandwirtschaftsministerin und die Bundestagsfraktionen der Großen Koalition streiten über das Tierwohl-Label. Julia Klöckner hält eine freiwillige Kennzeichnung für die schnellere Lösung, aber immer mehr Bundestagsabgeordnete sprechen sich für eine verpflichtende Kennzeichnung der Haltungsbedingungen von Nutztieren aus. Ließe sich die machen im Rahmen dessen, was die EU erlaubt? – Für eine verpflichtende nationale Regelung müssten strengere Bedingungen eingehalten werden. Nun haben sich selbst die Koalitionspartner von CSU und SPD gegen die Agrarministerin gestellt und verlangen ein verpflichtendes staatliches Label.
Gibt es dafür eine Möglichkeit unter Berücksichtigung der EU-Regelungen? Das fragte ich kurz vor dieser Sendung Dr. Jens Bülte, Professor für Wirtschaftsstrafrecht an der Universität Mannheim.
Jens Bülte: Ja, ich finde es zunächst mal begrüßenswert und positiv, dass das Landwirtschaftsministerium sich jetzt mal orientiert am Europäischen Recht, was in der letzten Zeit eigentlich weniger geschehen ist. Ich sehe durchaus eine Möglichkeit zu einer europäischen Regelung. Da muss man sehr genau die Einzelheiten sich anschauen und dafür sorgen, dass es nicht zu einer Diskriminierung kommt.
Das Entscheidende ist hier an dieser Stelle, dass Artikel 36 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union durchaus auch Einschränkungen des Wettbewerbs im Interesse des Tierschutzes zulässt. Das ist durchaus ein Rechtfertigungsgrund. Insofern erscheint mir die Argumentation des Landwirtschaftsministeriums etwas zu undifferenziert, hier zu sagen, das sei alles nicht möglich. Es kommt auf die konkrete Durchführung an.
"Argumentation des Landwirtschaftsministeriums zu undifferenziert"
Kuhlmann: Sie erwähnten es gerade schon: Dreh- und Angelpunkt sind die möglichen Wettbewerbsbeschränkungen. Wie konkret könnte man diesem Problem denn entgehen?
Bülte: Man müsste dafür sorgen, dass ein ausländischer Agrarunternehmer die gleichen Möglichkeiten hat oder vergleichbare Möglichkeiten hat, auch die Zertifizierung zu erlangen. Das ist sicherlich im Einzelfall nicht ganz einfach, denn man muss ja auch überprüfen können, ob die Bedingungen, die Haltungsbedingungen tatsächlich auch dem geltenden deutschen Recht entsprechen. Da muss man sicherlich Lösungen finden, die dazu führen, dass es nicht zu einer Benachteiligung oder zu einer zu rechtfertigenden Benachteiligung kommt.
Kuhlmann: Gab es in der Vergangenheit schon vergleichbare Probleme und wenn ja, wie hat man die gelöst?
Bülte: Es gab mal einen Fall zum Thema Tierschutz in der Kälbermast. Im Jahr 1981 hat der Europäische Gerichtshof darüber entschieden. Da hatten die Niederlande strengere Regelungen zur Haltung von Mastkälbern als alle anderen Staaten und damals hat der Europäische Gerichtshof gesagt, wenn ein Staat das für sich regelt und höhere Tierschutzanforderungen stellt, dann ist das in Ordnung, dann darf er das machen. Das war allerdings insofern etwas anders, als es damals nur eine "Benachteiligung" der in den Niederlanden ansässigen Agrarunternehmer war.
Wenn man hier ein für deutsche Unternehmen verpflichtendes Tierwohl-Label einführen würde, das könnte man problemlos machen. Die Frage ist nur, ob das nicht dann zu einer Wettbewerbsbenachteiligung für die deutschen Unternehmer führt, einer sogenannten Inländer-Diskriminierung. Wenn man die in Kauf nimmt und sich sagt, das ist vielleicht dann doch ein Wettbewerbsvorteil, wenn das Fleisch mit dem entsprechenden Label versehen ist, dann kann man sicherlich das auch erwägen. Nur die entscheidende Frage ist, ob der ausländische Agrarunternehmer einen ausreichenden angemessenen Zugang zu dem Label hat. Das dürfte der Dreh- und Angelpunkt sein.
"Hier Freiwilligkeit zu propagieren, das hilft niemandem weiter"
Kuhlmann: Welchen Weg könnte Frau Klöckner nun einschlagen, falls sie sich dem Druck aus der Koalition beugt und eventuell doch eine verpflichtende Kennzeichnung einführen will, mit Bezug auf die EU?
Bülte: Es liegt sicherlich nahe, ein zweigleisiges Vorgehen anzudenken, dass man beschließt, zunächst das freiwillige Label einzuführen, und gleichzeitig auch ein verpflichtendes Label auf den Weg zu bringen. Denn wenn man jetzt nur auf Freiwilligkeit setzt, das ist ein gescheitertes Konstrukt. Hier Freiwilligkeit zu propagieren, das hilft niemandem weiter.
Kuhlmann: Ein Rechtsgutachten, das Greenpeace beauftragt hat, das besagt, ein freiwilliges Label werde dem Begriff Tierschutz nicht ansatzweise gerecht. Sehen Sie das auch so?
Bülte: Da müsste man sich sicherlich genau anschauen, ob es sich um dieses freiwillige Label handelt, oder allgemein um ein freiwilliges Label. Denn die Frage steht sicherlich hier im Mittelpunkt, welche Vorgaben gemacht worden sind. Wenn man sich jetzt die Vorgaben anschaut, die in dem Label "mehr Tierwohl", das jetzt von dem Ministerium entwickelt worden ist, die da enthalten sind, viel mehr Tierwohl ergibt sich daraus auch nicht. Der Begriff "Tierwohl" ist an der Stelle sicherlich eher irreführend als aufklärend.
Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.