
Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entschied, dass eine Aberkennung möglich ist, wenn Flüchtlinge wegen eines besonders schweren Verbrechens verurteilt wurden und zudem als Gefahr für die Allgemeinheit gelten. Wenn beide Bedingungen erfüllt seien, könnten die EU-Länder den Schutz entziehen - müssten dies aber nicht tun. Insbesondere müssten Betroffene eine tatsächliche, gegenwärtige und erhebliche Gefahr darstellen, die ein Grundinteresse der Allgemeinheit berühre. Die Entscheidung müsse zudem verhältnismäßig sein.
Hintergrund des Urteils sind Anfragen von Gerichten in mehreren EU-Ländern, die mit Fällen zu dem Thema befasst sind. Das Urteil des EuGH soll den Gerichten als Entscheidungshilfe dienen.
Diese Nachricht wurde am 06.07.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.