
Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Bundesverkehrsministeriums von Ende Juli hervor, über den die Nachrichtenagentur Reuters berichtet. Darin werden die Unternehmen zu einer festgelegten Beimischquote von zunächst zwei Prozent nachhaltigem Kerosin verpflichtet. Nachhaltiges Kerosin wird ohne fossiles Erdöl hergestellt. Konzerne, die diese Quote nicht einhalten, müssen demnach eine Abgabe von rund 1.300 Euro pro Tonne Kraftstoff zahlen. Die Kontrolle der Quote obliege dem Luftfahrt-Bundesamt.
Das Gesetz soll die EU-Verordnung "ReFuelEU Aviation" umsetzen. Das Ziel ist es, europaweit die Treibhausgasemissionen im Luftverkehr zu senken.
Diese Nachricht wurde am 05.08.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
