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Gebäudeenergiegesetz
Förderrichtlinie tritt zum Jahreswechsel in Kraft

Zum Jahreswechsel tritt zusammen mit dem sogenannten Gebäudeenergiegesetz auch die entsprechende Förderrichtlinie in Kraft.

    Rohre einer Anlage einer Ölheizung in dem Keller eines Altbaus.
    Die Förderrichtlinie zum Gebäudeenergiegesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft. (picture alliance / dpa / Carsten Koall)
    Wie ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums mitteilte, können Anträge ab Ende Februar bei der staatlichen Förderbank KfW eingereicht werden - auch rückwirkend für Vorhaben, die dann schon begonnen wurden. Hauseigentümer können gemäß der Richtlinie nun nicht nur beim Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung mit staatlicher Unterstützung rechnen, sondern auch beim Dämmen von Dächern oder beim Austausch von Fenstern.
    Bundestag und Bundesrat hatten das neue Gebäudeenergiegesetz - oft als Heizungsgesetz bezeichnet - bereits im September beschlossen. Die Regelung zielt darauf ab, durch einen Austausch von Öl- und Gasheizungen Schritt für Schritt das Heizen in Deutschland klimafreundlich zu machen.
    Diese Nachricht wurde am 22.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.