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Forderung nach teilweisem Burka-Verbot
Minister wollen Gesichter sehen

Die Innenminister der Union wollen Burkas aus bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens verbannen. Stattdessen soll es dort, wo es drauf ankommt, ein rechtlich verankertes "Gebot zum Gesicht zeigen" geben. So steht es in der Berliner Erklärung zur Inneren Sicherheit.

19.08.2016
    Eine afghanische Frau in Herat trägt eine Burka.
    So wie diese Afghanin in Herat sollen Menschen in bestimmten Situationen in Deutschland nicht auftreten dürfen. (picture alliance / dpa / Jalil Rezayee)
    Die Vollverschleierung passe nicht zu einem Deutschland mit einer weltoffenen Gesellschaft, sagte Bundesinnenminister Thomas de Maizière bei der Vorstellung des Papiers. Gesicht zu zeigen sei für das Zusammenleben und den Zusammenhalt konstituiv.
    Rechtlich umgesetzt werden soll das Burka-Verbot in allen Bereichen, in denen Gesicht zu zeigen eine Funktion oder eine bestimmte Aufgabe erfülle. Als Beispiele nannte er, dass Autofahrerinnen unverhüllt sein sollten. Auch bei Behördengängen zum Einwohnermelde- oder dem Standesamt, im öffentlichen Dienst, an Universitäten und vor Gericht sei eine Verschleierung nicht hinzunehmen.
    Beim Thema doppelte Staatsbürgerschaft soll es vorerst bei der bestehenden Regelung bleiben. Allerdings soll diese im Jahr 2019 auf den Prüfstand gestellt werden: "Wir fordern, zu evaluieren, wie sich diese Ausnahmeregelung auf die Integration der betroffenen Personen auswirkt."
    Im Kampf gegen Terror und Kriminalität fordern die Unions-Innenminister mehr Polizeibeamte, eine bessere Ausstattung der Sicherheitskräfte und mehr Befugnisse für Nachrichtendienste. Bis 2020 sollen Bund und Länder insgesamt 15.000 neue Polizisten einstellen.
    (rm/sf)