Nach Teillegalisierung
Forscher befürworten spezialisierte Geschäfte statt Cannabis-Clubs zum Erwerb der Droge

Nach der Teillegalisierung von Cannabis plädieren Forscher für einen Verkauf der Droge in spezialisierten Geschäften. Grundsätzlich sehe er keinen Sinn darin, dass man Cannabis für den Freizeitkonsum in der Apotheke verkaufe, wo es eigentlich nur medizinisches Cannabis geben sollte, sagte der Vizedirektor und stellvertretende Leiter der Forschungsabteilung Sucht im Schweizerischen Lausanne, Frank Zobel, dem Science Media Center.

06.05.2024
    Ein Cannabis-Shop in der Altstadt von Prag.
    Ein Cannabis-Shop in der Altstadt von Prag. (Symbolbild) (dpa / picture alliance / Jussi Nukari)
    Supermärkte oder Tabakgeschäfte seien aus Sicht des Gesundheitsschutzes sicher nicht die besten Orte, und sogenannten Cannabis-Clubs dürften vielen Leuten nicht gefallen. "Wir gehen davon aus, dass ein Teil der Konsumierenden nicht Mitglied eines solchen Vereins sein will, sondern ganz einfach Cannabis kaufen möchte."
    Zobel befürwortet nicht-gewinnorientierte Monopole oder Konzessionen für den Verkauf von Cannabis. Bestehende Daten deuteten darauf hin, dass dies das beste Modell sei, wenn man die Sozialen- und Gesundheitsfragen ernst nehme.

    Wichtig ist, zentrale Regeln zu beachten

    Ähnlich äußert sich der Wissenschaftliche Mitarbeiter am Zentrum für Interdisziplinäre Suchtforschung der Universität Hamburg, Jakob Manthey. Wenn der Staat möglichst schnell und umfangreich den illegalen Markt reduzieren wolle, sei die Abgabe über entsprechende Shops sinnvoll. Wichtig dabei ist laut Manthey, dass zentrale Regeln beachtet würden: strenge Alterskontrolle, räumliche Begrenzung der Verkaufslizenzen, umfassendes Marketingverbot, sowie eine am Schadenspotenzial ausgerichtete Preispolitik. Letztere umfasse beispielsweise eine höhere Besteuerung von hoch-potenten Produkten.
    In der Bundesregierung gibt es mit Blick auf den Verkauf von Cannabis ein Zwei-Säulen-Modell: In einem ersten Schritt ist der Bezug über nicht-gewinnorientierte Vereinigungen – Cannabis-Clubs – sowie der Eigenanbau und die Ernte von maximal drei weiblich blühenden Pflanzen erlaubt. Als zweite Säule soll der kommerzielle Verkauf im Rahmen von Modellprojekten erprobt werden. Wissenschaftlich begleitet und mit einer Laufzeit von fünf Jahren sollen in Modellregionen kommerzielle Geschäfte eröffnen.
    Diese Nachricht wurde am 06.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.