
Zwar habe die Forschung durch das EU-Gesetz über digitale Dienste, DSA, einen Anspruch auf Informationen, zum Beispiel um gesundheitliche Folgen oder Wahlbeeinflussung durch Soziale Medien zu untersuchen. In der Praxis gebe es aber viele Hürden: Die Antragsverfahren seien kompliziert, die Wartezeiten lang und die gelieferten Daten teils unvollständig.
Phänomene wie Hassrede und Desinformationen könnten so nicht ausreichend erforscht werden. Der Politik fehle dadurch oft die nötige Faktenbasis. Gefordert werden deshalb eine strengere Durchsetzung des DSA und der Zugang zu weiteren Plattformdaten. Die Konzerne erklärten ihrerseits, dass sie bereits mit der Forschung kooperierten.
Diese Nachricht wurde am 30.04.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
