Van Essen: Wir lernen, dass die Fragen, die ja nicht nur wir, sondern auch die Soldaten selbst gestellt haben, tatsächlich klärungsbedürftig sind, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss gesagt hat. Es hat deutlich gemacht, dass es klärungsbedürftig ist, ob es nicht doch der Zustimmung des Bundestages bedarf, wenn einem Bündnispartner in einer Kriegsregion geholfen wird. Es hat gesagt, es ist klärungsbedürftig, wenn diese Hilfe in das Gebiet eines kriegsführenden Landes hineinreicht, wie das bei den AWACS-Flügen der Fall ist, und es hat gesagt, es ist klärungsbedürftig, wenn die Gefahr besteht, dass der Bündnispartner, dem geholfen werden soll, möglicherweise selbst zu einer Kriegspartei wird. Von daher hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht, dass die Fragen, die wir gestellt haben, dass die Fragen, die die betroffenen Soldaten gestellt haben und auch die der Bundeswehrverband gestellt hat, berechtigt sind.
Engels: Aber warum dann dieser Eilantrag? Das war ja doch Verunsicherung für die Piloten. Das Bundesverfassungsgericht hat auch gesagt, die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung soll nicht beschränkt werden.
Van Essen: In einem Eilantrag kommt der Bedeutung, dass das außenpolitische Handeln der Bundesregierung möglicherweise beeinträchtigt wird, nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine ganz besondere Bedeutung zu. Aber wir sind auch der Auffassung, dass der Beteiligung des Parlaments eine erhebliche Bedeutung zukommt. Bei Fragen von Krieg und Frieden tut es immer gut, wenn besonders intensiv diskutiert wird, und wir halten die Beteiligung des Parlaments für eine wichtige Frage, die dazu beiträgt, dass die Entscheidung, ob deutsche Soldaten in einen Einsatz gehen, breiter und intensiver diskutiert wird. Das ist immer unsere Auffassung gewesen. Deswegen haben wir auch schon Anfang der 90er Jahre bei der damaligen AWACS-Entscheidung das Bundesverfassungsgericht angerufen. Im Eilantrag sind wir unterlegen. In der Hauptsache haben wir damals gewonnen und erreicht, dass wir eine Lage haben, die ich außerordentlich gut finde, dass nämlich in Deutschland das Parlament grundsätzlich bei allen Entscheidungen mitsprechen muss, und das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt - und das zeigt, dass wir keine Prozesshansel sind, sondern dass wir Verfassungsrecht umsetzen wollen -, bei der Bündnisverteidigung muss grundsätzlich vorher der Bundestag eingeschaltet werden
Engels: Das klingt so, als ob sie jetzt auch noch weitermachen wollen. Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Van Essen: Wir müssen das prüfen, und wir müssen das natürlich selbstverständlich in der Fraktion diskutieren. Ich bin selbst Reservist und mache regelmäßig in der Bundeswehr Dienst als Kommandeur. Es ist ganz außerordentlich wichtig, dass die Bundeswehr auf einer sicheren rechtlichen Grundlage agiert und dass wir die Entscheidung über den Einsatz der Regierung besonders schwer machen. Wir merken ja auch, dass die Bevölkerung es so will. Sie ist kritisch bei diesen Fragen von Krieg und Frieden, und deshalb ist es auch der Wunsch unserer Bevölkerung, dass wir diese Entscheidungen verantwortlich treffen. Deshalb werden wir darüber zu entscheiden haben, ob wir in der Hauptsache weiter vorgehen. Ich persönlich plädiere dafür, dass wir das tun, weil ich möchte, dass auch in Zukunft sich der Bundestag daran beteiligt. Es gibt einen zweiten Schritt, den wir tun müssen, den Sie gerade auch schon den Grünen vorgelegt haben, nämlich die Frage des Entsendegesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat uns das ausdrücklich aufgegeben, dass wir dieses Entsendegesetz tatsächlich auch erlassen.
Engels: Das heißt ein Gesetz, in dem genaue Kriterien für die Entsendung von Soldaten vom Bundestag einmal beschlossen werden sollen?
Van Essen: Genau so ist es, das dann auch die Grundlage dafür ist. Wir haben als FDP-Fraktion bisher als Einzige diese Fragen bearbeitet und schon in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es war eine unserer ersten Initiativen in der neuen Legislaturperiode, diesen Gesetzentwurf wieder einzubringen und auch für die erste Lesung zu sorgen, die wir schon Anfang November gemacht haben. Es war damals übrigens eine sehr spannende Debatte, weil alle Fraktionen deutlich gemacht haben, dass die Fragen, die wir als FDP gestellt haben, berechtigt sind. Es sind Anregungen gekommen, die zum Teil sehr hilfreich waren. Wir wollen das Projekt weiter voranbringen. Ich bin sehr überrascht, dass insbesondere die Grünen das Ganze kritisch sehen. Sie haben sich nämlich in der Bundestagsdebatte ganz anders geäußert, und ich finde berechtigt anders geäußert, weil viele Fragen geklärt werden müssen, beispielsweise die parlamentarische Kontrolle bei geheimen Operationen wie jetzt der Kommandospezialkräfte in Afghanistan, wo es an der Unterrichtung des Parlaments erheblich mangelt. Wir schlagen zum Beispiel vor, dass es dabei einen eigenen Ausschuss gibt ähnlich dem Kontrollausschuss für die Geheimdienste.
Engels: Vielen Dank für das Gespräch.
Link: Interview als RealAudio
Engels: Aber warum dann dieser Eilantrag? Das war ja doch Verunsicherung für die Piloten. Das Bundesverfassungsgericht hat auch gesagt, die außenpolitische Handlungsfreiheit der Bundesregierung soll nicht beschränkt werden.
Van Essen: In einem Eilantrag kommt der Bedeutung, dass das außenpolitische Handeln der Bundesregierung möglicherweise beeinträchtigt wird, nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes eine ganz besondere Bedeutung zu. Aber wir sind auch der Auffassung, dass der Beteiligung des Parlaments eine erhebliche Bedeutung zukommt. Bei Fragen von Krieg und Frieden tut es immer gut, wenn besonders intensiv diskutiert wird, und wir halten die Beteiligung des Parlaments für eine wichtige Frage, die dazu beiträgt, dass die Entscheidung, ob deutsche Soldaten in einen Einsatz gehen, breiter und intensiver diskutiert wird. Das ist immer unsere Auffassung gewesen. Deswegen haben wir auch schon Anfang der 90er Jahre bei der damaligen AWACS-Entscheidung das Bundesverfassungsgericht angerufen. Im Eilantrag sind wir unterlegen. In der Hauptsache haben wir damals gewonnen und erreicht, dass wir eine Lage haben, die ich außerordentlich gut finde, dass nämlich in Deutschland das Parlament grundsätzlich bei allen Entscheidungen mitsprechen muss, und das Bundesverfassungsgericht hat damals gesagt - und das zeigt, dass wir keine Prozesshansel sind, sondern dass wir Verfassungsrecht umsetzen wollen -, bei der Bündnisverteidigung muss grundsätzlich vorher der Bundestag eingeschaltet werden
Engels: Das klingt so, als ob sie jetzt auch noch weitermachen wollen. Wie sehen die nächsten Schritte aus?
Van Essen: Wir müssen das prüfen, und wir müssen das natürlich selbstverständlich in der Fraktion diskutieren. Ich bin selbst Reservist und mache regelmäßig in der Bundeswehr Dienst als Kommandeur. Es ist ganz außerordentlich wichtig, dass die Bundeswehr auf einer sicheren rechtlichen Grundlage agiert und dass wir die Entscheidung über den Einsatz der Regierung besonders schwer machen. Wir merken ja auch, dass die Bevölkerung es so will. Sie ist kritisch bei diesen Fragen von Krieg und Frieden, und deshalb ist es auch der Wunsch unserer Bevölkerung, dass wir diese Entscheidungen verantwortlich treffen. Deshalb werden wir darüber zu entscheiden haben, ob wir in der Hauptsache weiter vorgehen. Ich persönlich plädiere dafür, dass wir das tun, weil ich möchte, dass auch in Zukunft sich der Bundestag daran beteiligt. Es gibt einen zweiten Schritt, den wir tun müssen, den Sie gerade auch schon den Grünen vorgelegt haben, nämlich die Frage des Entsendegesetzes. Das Bundesverfassungsgericht hat uns das ausdrücklich aufgegeben, dass wir dieses Entsendegesetz tatsächlich auch erlassen.
Engels: Das heißt ein Gesetz, in dem genaue Kriterien für die Entsendung von Soldaten vom Bundestag einmal beschlossen werden sollen?
Van Essen: Genau so ist es, das dann auch die Grundlage dafür ist. Wir haben als FDP-Fraktion bisher als Einzige diese Fragen bearbeitet und schon in der letzten Legislaturperiode einen Gesetzentwurf vorgelegt. Es war eine unserer ersten Initiativen in der neuen Legislaturperiode, diesen Gesetzentwurf wieder einzubringen und auch für die erste Lesung zu sorgen, die wir schon Anfang November gemacht haben. Es war damals übrigens eine sehr spannende Debatte, weil alle Fraktionen deutlich gemacht haben, dass die Fragen, die wir als FDP gestellt haben, berechtigt sind. Es sind Anregungen gekommen, die zum Teil sehr hilfreich waren. Wir wollen das Projekt weiter voranbringen. Ich bin sehr überrascht, dass insbesondere die Grünen das Ganze kritisch sehen. Sie haben sich nämlich in der Bundestagsdebatte ganz anders geäußert, und ich finde berechtigt anders geäußert, weil viele Fragen geklärt werden müssen, beispielsweise die parlamentarische Kontrolle bei geheimen Operationen wie jetzt der Kommandospezialkräfte in Afghanistan, wo es an der Unterrichtung des Parlaments erheblich mangelt. Wir schlagen zum Beispiel vor, dass es dabei einen eigenen Ausschuss gibt ähnlich dem Kontrollausschuss für die Geheimdienste.
Engels: Vielen Dank für das Gespräch.
Link: Interview als RealAudio