30 Prozent, 25 Prozent oder darunter, diese Frage muss die KEK als erstes beantworten. Liegt der Zuschaueranteil des fusionierten Senders bei über 30 Prozent, wird eine vorherrschende Meinungsmacht vermutet. Liegt er zwischen 25 und 30 Prozent, dann - so der Rundfunkstaatsvertrag - könnte dies ebenfalls der Fall sein, wenn das Unternehmen zum Beispiel im Print-Bereich eine marktbeherrschende Stellung innehat. Bei einem Zuschaueranteil von weniger als 25 Prozent sei eine umfangreiche Prüfung der KEK überflüssig, meint Professor Hubertus Gersdorf, Medienwissenschaftler an der Universität Rostock:
"…weil der Gesetzgeber meines Erachtens eine klare Entscheidung getroffen hat, klar insoweit, als die KEK erst zuständig sein soll ab der 25 Prozent Zuschaueranteilsgrenze, diese Grenze überschreitet die ProSieben Sat 1 Media AG nicht."
Denn ProSieben Sat 1 verfügt zurzeit über einen Zuschaueranteil von 22 Prozent. Medienwissenschaftler Gersdorf ist der Ansicht, die KEK könne es sich einfach machen und schon morgen grünes Licht für die geplante Übernahme geben. Er geht sogar noch weiter - die KEK sei nicht berechtigt, die Medienmacht Springers im Bereich Hörfunk und Print zu überprüfen:
"Sie darf diese Märkte erst dann in ihre Beurteilung einbeziehen, wenn diese 25 Prozent Marge übersprungen ist, erst dann ist die Berechtigung aber auch die Verpflichtung der KEK genau diese Aktivitäten auf medienrelevanten verwandten märkten zu berücksichtigen. Diesseits der 25 Prozent Marke aber nicht."
Andere Medienwissenschaftler sehen das ganz und gar nicht so. Horst Röper vom Formatt-Institut Dortmund erinnert an die ursprüngliche Intention des Rundfunkstaatsvertrages und der Einrichtung der KEK - die Meinungsvielfalt müsse sichergestellt werden:
"Und in dem Sinne muss dann die KEK das gesamte Medienangebot prüfen, über das einer oder eine Gruppe verfügen, Und dabei kann es sich nicht nur mit dem Medium Fernsehen beschäftigen, zweifellos ein wichtiges Medium, aber für die öffentliche Meinungsbildung zweifellos nicht das wichtigste, man muss alle Medien erfassen."
Eine schwere Aufgabe für die KEK, für die es kein Vorbild gibt. Wenn die entsprechende Bestimmung im Rundfunkstaatsvertrag nur einen Schwellenwert für den Zuschaueranteil im Fernsehen vorgibt - nämlich 30 Prozent - wie rechnet man dann Hörerzahlen oder Leserzahlen in Zuschauerzahlen um? Geht das überhaupt? Müssen nicht die Medien gewichtet werden? Viele unbeantwortete Fragen. Dazu Horst Röper:
"Hier betritt die KEK Neuland, insofern ist dieses Verfahren ein besonders schwieriges, auch international gibt es nur wenige Hilfen, auch im Ausland ist der stand nicht anders als bei uns, denn weitgehend ist der stand im Ausland nicht anders als bei uns, wir betrachten die Medienlandschaft nur unter einem Typus und nicht die Gesamtheit der Medientypen, insofern ist das schwieriges Neuland, in der Tat."
Die KEK selber hält sich bewusst bedeckt – man will sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern. Fest steht, dass sich die KEK nicht selber beschränken will - wie Springer es gerne sähe - sondern umfangreich prüfen wird. Die sechs KEK-Prüfer werden sich vermutlich besonders stark mit dem Boulevard-Markt beschäftigen - bei den Zeitungen hat Springer mit Bild und Bild am Sonntag einen Marktanteil von 85 Prozent. Die KEK will auch so genannte cross-mediale Verflechtungen überprüfen - lässt sich eine vorherrschende Meinungsmacht vermuten, wenn ein Eigentümer Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunksender, Fernsehsender und Online-Medien verantwortet? Dieter Dörr, Vorsitzender der KEK:
"Das macht es durchaus schwerer, weil man ja gewichten muss. Wie man Vergleiche finden kann, was eigentlich Meinungsmacht im Fernsehen bedeutet, wenn es ergänzt wird durch weitere Faktoren, das sind schwierige Fragen, aber auch diese Fragen sind lösbar."
Die KEK hat sich für die Beantwortung dieser Fragen wenig Zeit gegeben. Sie will etwa zeitgleich mit dem Bundeskartellamt ihre Entscheidung bekannt geben, und zwar Mitte Dezember.
"…weil der Gesetzgeber meines Erachtens eine klare Entscheidung getroffen hat, klar insoweit, als die KEK erst zuständig sein soll ab der 25 Prozent Zuschaueranteilsgrenze, diese Grenze überschreitet die ProSieben Sat 1 Media AG nicht."
Denn ProSieben Sat 1 verfügt zurzeit über einen Zuschaueranteil von 22 Prozent. Medienwissenschaftler Gersdorf ist der Ansicht, die KEK könne es sich einfach machen und schon morgen grünes Licht für die geplante Übernahme geben. Er geht sogar noch weiter - die KEK sei nicht berechtigt, die Medienmacht Springers im Bereich Hörfunk und Print zu überprüfen:
"Sie darf diese Märkte erst dann in ihre Beurteilung einbeziehen, wenn diese 25 Prozent Marge übersprungen ist, erst dann ist die Berechtigung aber auch die Verpflichtung der KEK genau diese Aktivitäten auf medienrelevanten verwandten märkten zu berücksichtigen. Diesseits der 25 Prozent Marke aber nicht."
Andere Medienwissenschaftler sehen das ganz und gar nicht so. Horst Röper vom Formatt-Institut Dortmund erinnert an die ursprüngliche Intention des Rundfunkstaatsvertrages und der Einrichtung der KEK - die Meinungsvielfalt müsse sichergestellt werden:
"Und in dem Sinne muss dann die KEK das gesamte Medienangebot prüfen, über das einer oder eine Gruppe verfügen, Und dabei kann es sich nicht nur mit dem Medium Fernsehen beschäftigen, zweifellos ein wichtiges Medium, aber für die öffentliche Meinungsbildung zweifellos nicht das wichtigste, man muss alle Medien erfassen."
Eine schwere Aufgabe für die KEK, für die es kein Vorbild gibt. Wenn die entsprechende Bestimmung im Rundfunkstaatsvertrag nur einen Schwellenwert für den Zuschaueranteil im Fernsehen vorgibt - nämlich 30 Prozent - wie rechnet man dann Hörerzahlen oder Leserzahlen in Zuschauerzahlen um? Geht das überhaupt? Müssen nicht die Medien gewichtet werden? Viele unbeantwortete Fragen. Dazu Horst Röper:
"Hier betritt die KEK Neuland, insofern ist dieses Verfahren ein besonders schwieriges, auch international gibt es nur wenige Hilfen, auch im Ausland ist der stand nicht anders als bei uns, denn weitgehend ist der stand im Ausland nicht anders als bei uns, wir betrachten die Medienlandschaft nur unter einem Typus und nicht die Gesamtheit der Medientypen, insofern ist das schwieriges Neuland, in der Tat."
Die KEK selber hält sich bewusst bedeckt – man will sich zu einem laufenden Verfahren nicht äußern. Fest steht, dass sich die KEK nicht selber beschränken will - wie Springer es gerne sähe - sondern umfangreich prüfen wird. Die sechs KEK-Prüfer werden sich vermutlich besonders stark mit dem Boulevard-Markt beschäftigen - bei den Zeitungen hat Springer mit Bild und Bild am Sonntag einen Marktanteil von 85 Prozent. Die KEK will auch so genannte cross-mediale Verflechtungen überprüfen - lässt sich eine vorherrschende Meinungsmacht vermuten, wenn ein Eigentümer Zeitungen, Zeitschriften, Hörfunksender, Fernsehsender und Online-Medien verantwortet? Dieter Dörr, Vorsitzender der KEK:
"Das macht es durchaus schwerer, weil man ja gewichten muss. Wie man Vergleiche finden kann, was eigentlich Meinungsmacht im Fernsehen bedeutet, wenn es ergänzt wird durch weitere Faktoren, das sind schwierige Fragen, aber auch diese Fragen sind lösbar."
Die KEK hat sich für die Beantwortung dieser Fragen wenig Zeit gegeben. Sie will etwa zeitgleich mit dem Bundeskartellamt ihre Entscheidung bekannt geben, und zwar Mitte Dezember.