Unterm Strich kam heraus, dass Verbraucher trotz des Verbraucherinformationsgesetzes von Behörden fast nichts erfahren. Wer hat Gammelfleisch verkauft? Bei welchen Betrieben wurden überhöhte Schadstoff-Werte in Speisen gemessen? Alles wichtige Fragen, auf die Verbraucher aber trotz Gesetz in der Regel keine Antwort erhalten, sagt Cornelia Ziehm von Foodwatch. 29 Anfragen an deutsche Behörden hatte Foodwatch gestellt. Nur in sechs Fällen rückten die Ämter auch Informationen heraus:
" Wir wollen zum Beispiel wissen, wer eigentlich den Gammelkäse, der im Sommer 2008 durch die Presse ging, hergestellt hat, wer ihn verkauft hat, wo er denn tatsächlich gelandet ist. Dabei handelte es sich im angeblich frische Käseprodukte, die aber tatsächlich aus abgelaufenem, verunreinigtem Käse hergestellt worden war. Wir haben die Behörden gefragt in Bayern, wir haben keine Antwort bekommen. Wir haben sogar die Androhung bekommen für den Erlass eines förmlichen Ablehnungsbescheids 300 bis 500 Euro zahlen zu müssen. "
Außerdem wollte Foodwatch von den Behörden in Berlin und Bayern wissen, welche Fleischbetriebe bei amtlichen Überprüfungen aufgefallen waren. Ergebnis: Auskunft verweigert. An das Bundesamt für Verbraucherschutz ging die Frage, welche Produkte und Hersteller im bundesweiten Schnellwarnsystem für Lebensmittel aufgefallen waren - keine Reaktion. Das zuständige Verbrauchschutzministerium sah sich heute Vormittag zu keiner Stellungnahme in der Lage. Das Verbraucherinformationsgesetz bringe dem Verbraucher in der Praxis nichts, so Foodwatch, es sei reine Symbolpolitik:
" Unsere Bilanz ist erschreckend. Der Verbraucher wird bei Fragen an die Behörden abgeschreckt, abserviert und abkassiert. Informationen gibt es kaum. Wenn, dann werden Fristen überschritten und es gibt regelmäßig sehr hohe Gebührenbescheide. "
Für diesen spärlichen Informationsfluss gibt es nach Ansicht von Foodwatch mehrere Gründe. Da wäre zum einen die Mentalität der Behörden. Viele Amtsvertreter handelten immer noch nach dem "Prinzip Amtsgeheimnis": Erstmal ist alles geheim und nur in Ausnahmefällen wird eine Information veröffentlicht. Dass erstmal alles öffentlich ist, und nur in Ausnahmefällen geheim, diese Rechtslage habe sich noch nicht herumgesprochen, sagt auch Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe:
" Wir bekommen einfach das Gefühl, dass die Behörden die Fragesteller als lästige Störenfriede betrachten. Man behauptet erstmal, man habe die Information nicht. Wenn die Informationen zweifelsfrei bei der Behörde liegen, wird der Aufwand, die Informationen heraus zusuchen und zusammenzustellen, als zu groß dargestellt. Und wenn dann auch bewiesen werden kann, dass der Aufwand eben verhältnismäßig ist, versteckt man sich dahinter, dass betriebliche Geheimnisse verraten werden. "
Geschäftsgeheimnisse oder angebliche Betriebsgeheimnisse - dies sei der zweite wichtige Grund, warum Verbraucher oft Informationen verweigert werden, sagt Foodwatch. Das Gesetz müsse Verbraucherinteressen klaren Vorrang einräumen vor Interessen der Wirtschaft. Heute würden Unternehmen überall ungeprüft "Betriebsgeheimnis" drauf schreiben, schon sei die Information gesperrt. Das ist Unsinn, entgegnet Marcus Girnau, vom Verband der Lebensmittelwirtschaft BLL:
" Es ist eben nicht so, dass hier die Wirtschaft einfach Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorgeben kann, die dann eben zu einer Sperrung der Information führen. Sondern es gibt eine klare Definition für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die wird von der Behörde überprüft und von den Gerichten letztlich auf ihre Richtigkeit hin untersucht, so dass hier eine klare Aufgabenverteilung da ist und die Unternehmen nicht darüber bestimmen, welche Informationen geheim bleiben und welche Informationen offen gelegt werden. "
Dass Behörden dennoch nur in sechs von 29 Fällen Informationen herausrückten, bedeute nicht, dass das Verbraucherinformationsgesetz seinen Zweck nicht erfüllt. Foodwatch fordert dennoch: Betriebsgeheimnis nur in Ausnahmen, Deckelung der Gebühren und keine Gebühren, wenn keine Auskunft erteilt wird.
" Wir wollen zum Beispiel wissen, wer eigentlich den Gammelkäse, der im Sommer 2008 durch die Presse ging, hergestellt hat, wer ihn verkauft hat, wo er denn tatsächlich gelandet ist. Dabei handelte es sich im angeblich frische Käseprodukte, die aber tatsächlich aus abgelaufenem, verunreinigtem Käse hergestellt worden war. Wir haben die Behörden gefragt in Bayern, wir haben keine Antwort bekommen. Wir haben sogar die Androhung bekommen für den Erlass eines förmlichen Ablehnungsbescheids 300 bis 500 Euro zahlen zu müssen. "
Außerdem wollte Foodwatch von den Behörden in Berlin und Bayern wissen, welche Fleischbetriebe bei amtlichen Überprüfungen aufgefallen waren. Ergebnis: Auskunft verweigert. An das Bundesamt für Verbraucherschutz ging die Frage, welche Produkte und Hersteller im bundesweiten Schnellwarnsystem für Lebensmittel aufgefallen waren - keine Reaktion. Das zuständige Verbrauchschutzministerium sah sich heute Vormittag zu keiner Stellungnahme in der Lage. Das Verbraucherinformationsgesetz bringe dem Verbraucher in der Praxis nichts, so Foodwatch, es sei reine Symbolpolitik:
" Unsere Bilanz ist erschreckend. Der Verbraucher wird bei Fragen an die Behörden abgeschreckt, abserviert und abkassiert. Informationen gibt es kaum. Wenn, dann werden Fristen überschritten und es gibt regelmäßig sehr hohe Gebührenbescheide. "
Für diesen spärlichen Informationsfluss gibt es nach Ansicht von Foodwatch mehrere Gründe. Da wäre zum einen die Mentalität der Behörden. Viele Amtsvertreter handelten immer noch nach dem "Prinzip Amtsgeheimnis": Erstmal ist alles geheim und nur in Ausnahmefällen wird eine Information veröffentlicht. Dass erstmal alles öffentlich ist, und nur in Ausnahmefällen geheim, diese Rechtslage habe sich noch nicht herumgesprochen, sagt auch Jürgen Resch von der Deutschen Umwelthilfe:
" Wir bekommen einfach das Gefühl, dass die Behörden die Fragesteller als lästige Störenfriede betrachten. Man behauptet erstmal, man habe die Information nicht. Wenn die Informationen zweifelsfrei bei der Behörde liegen, wird der Aufwand, die Informationen heraus zusuchen und zusammenzustellen, als zu groß dargestellt. Und wenn dann auch bewiesen werden kann, dass der Aufwand eben verhältnismäßig ist, versteckt man sich dahinter, dass betriebliche Geheimnisse verraten werden. "
Geschäftsgeheimnisse oder angebliche Betriebsgeheimnisse - dies sei der zweite wichtige Grund, warum Verbraucher oft Informationen verweigert werden, sagt Foodwatch. Das Gesetz müsse Verbraucherinteressen klaren Vorrang einräumen vor Interessen der Wirtschaft. Heute würden Unternehmen überall ungeprüft "Betriebsgeheimnis" drauf schreiben, schon sei die Information gesperrt. Das ist Unsinn, entgegnet Marcus Girnau, vom Verband der Lebensmittelwirtschaft BLL:
" Es ist eben nicht so, dass hier die Wirtschaft einfach Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vorgeben kann, die dann eben zu einer Sperrung der Information führen. Sondern es gibt eine klare Definition für Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die wird von der Behörde überprüft und von den Gerichten letztlich auf ihre Richtigkeit hin untersucht, so dass hier eine klare Aufgabenverteilung da ist und die Unternehmen nicht darüber bestimmen, welche Informationen geheim bleiben und welche Informationen offen gelegt werden. "
Dass Behörden dennoch nur in sechs von 29 Fällen Informationen herausrückten, bedeute nicht, dass das Verbraucherinformationsgesetz seinen Zweck nicht erfüllt. Foodwatch fordert dennoch: Betriebsgeheimnis nur in Ausnahmen, Deckelung der Gebühren und keine Gebühren, wenn keine Auskunft erteilt wird.