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Neues Parteiengesetz
Fraktionen sehen Demokratie gestärkt

Der Bundestag hat am Abend erstmals über eine Änderung des

    Im Plenarsaal des Deutschen Bundestags in Berlin sitzen die Abgeordneten.
    Plenarsitzung im Bundestag in Berlin (IMAGO / Christian Spicker)
    Parteiengesetzes debattiert.
    Mit der beabsichtigten Neufassung soll die Anfang des Jahres vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Erhöhung der staatlichen Zuschüsse für Parteien auf eine rechtlich sichere Basis gestellt werden. Abgeordnete von SPD, Grünen, FDP, Union und der Linken lobten in der Debatte das Reformvorhaben. Das Grundgesetz übertrage den Parteien eine wichtige Rolle bei der politischen Willensbildung des Volkes. Diese müssten dafür ausreichend finanziert werden. In der Änderung des Parteiengesetzes soll der Finanzbedarf nun detailliert beziffert werden. Der Entwurf sieht zudem schärfere Transparenzregeln etwa für Großspenden vor. Künftig sollen diese schon ab 35.000 Euro der Bundestagspräsidentin angezeigt werden müssen - und nicht wie bisher ab 50.000 Euro.
    Das Gesetzesvorhaben wurde von der AfD kritisiert. Für sie ist die Erhöhung staatlicher Zuwendungen ein Ausdruck einer Selbstbedienungsmentalität.
    Diese Nachricht wurde am 09.11.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.