
Nach Angaben des Gerichts wurde die Beschwerde nicht ausreichend begründet und deshalb nicht zur Entscheidung angenommen. Die Verurteilung Feldmanns wegen Vorteilsannahme sei nun rechtskräftig, hieß es. Im vergangenen Jahr hatte bereits der Bundesgerichtshof die Revision Feldmanns gegen das Urteil des Frankfurter Landgerichts vom Dezember 2022 abgewiesen.
Der frühere Oberbürgermeister war damals in einem Korruptionsprozess in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 120 Tagessätzen zu 175 Euro verurteilt worden. Feldmann hatte unter anderem seiner damaligen Partnerin eine Stelle in einer Kita der Arbeiterwohlfahrt verschafft, wo diese ohne sachlichen Grund ein übertarifliches Gehalt sowie einen Dienstwagen erhielt.
Diese Nachricht wurde am 15.03.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.