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Frankreich
IWF-Chefin Lagarde darf der Prozess gemacht werden

Hat Christine Lagarde in ihrer Zeit als Finanzministerin fahrlässig mit Hunderten Millionen Regierungsgeldern hantiert? Darüber muss nun ein Gericht entscheiden - ein Einspruch der heutigen Direktorin des Internationalen Währungsfonds wurde abgelehnt.

22.07.2016
    Christine Lagarde, die erste Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF)
    Christine Lagarde, die erste Chefin des Internationalen Währungsfonds (IWF) (imago/Xinhua)
    Das französische Kassationsgericht wies einen Revisionsantrag Lagardes ab. Nun muss der Gerichtshof der Republik über die 60-Jährige urteilen. Sie selbst hatte das Verfahren und die Vorwürfe stets als "völlig unbegründet" bezeichnet. Ihr Anwalt erklärte, im Verfahren werde sich Lagardes Unschuld herausstellen.
    Der früheren Wirtschaftsministerin, die seit 2011 an der Spitze des IWF steht, wird Fahrlässigkeit vorgeworfen. Es geht um den Verdacht, sie könne 2008 in Paris regelwidrig eine Entschädigungszahlung von rund 400 Millionen Euro an Bernard Tapie ermöglicht haben.
    Zu große Nähe zur Politik?
    Der Geschäftsmann hatte sich von der früheren Staatsbank Crédit Lyonnais beim Verkauf seiner Anteile 1992 am deutschen Sportartikelhersteller Adidas geprellt gesehen und deswegen geklagt. Nach Tapies Ansicht wurde er von dem heute nicht mehr bestehenden staatlichen Institut Credit Lyonnais dazu gebracht, die Anteile deutlich unter Wert zu verkaufen.
    Kritiker sagen, der Geschäftsmann habe wegen seiner Nähe zur Politik das Geld erhalten; Tapie gilt als Freund des damaligen Präsidenten Nicolas Sarkozy. Im Dezember 2015 wurde der heute 73-jährige Geschäftsmann schließlich zur Rückzahlung der Summe verurteilt.
    Seit Jahren Schlagzeilen
    Der Gerichtshof der Republik ist ein spezielles Gericht, das für Gesetzesverstöße französischer Regierungsmitglieder im Rahmen ihres Amtes zuständig ist.
    Der Fall sorgt schon seit Jahren für Schlagzeilen. Lagarde war in der Angelegenheit mehrfach von Korruptionsermittlern vernommen worden, im August 2014 wurde ein Anklageverfahren gegen sie eingeleitet. Bei einer Verurteilung drohen ihr bis zu ein Jahr Gefängnis und 15.000 Euro Strafe.
    (bor/tzi)