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Frankreich
Kein Verkauf von Kunst ins Ausland

In Frankreich beobachtet man die Diskussion um das deutsche Kulturschutzgesetz genau. Paris behält sich vor, bei wichtigen Schätzen, die ins Ausland verkauft werden sollen, die Bremse zu ziehen – trotz des Schengen-Abkommens. Im Zweifel soll die Kultur in Frankreich bleiben.

Von Christiane Kaess | 25.07.2015
    Besucher des Louvre in Paris machen Fotos der Mona Lisa von Leonardo da Vinci .
    Besucher des Louvre in Paris machen Fotos der Mona Lisa von Leonardo da Vinci . (picture alliance / dpa / Frank Rumpenhorst)
    In Frankreich wird die deutsche Diskussion um den Kulturschutz durchaus wahrgenommen. Fabrice Herrgott, Direktor des Museums für Moderne Kunst der Stadt Paris, hat eine eindeutige Meinung dazu:
    "Das kann eine Katastrophe sein..."
    Auch der Austausch von Kunst könnte davon betroffen sein. Herrgott sieht das für sein Museum unter Umständen gegeben.
    In Frankreich blockiert die Gesetzgebung die Kunstszene seiner Meinung nach wenig - obwohl es auch hier genaue Vorgaben zum Kulturschutz gibt. Will das Museum für Moderne Kunst in Paris ein Bild ins Ausland verleihen, braucht es eine Ausfuhrgenehmigung – eine "autorisation de sortie" – trotz des Schengen-Raums und offener Grenzen. In diesem Fall kein Problem, denn das Bild kommt ja wieder zurück. Für Kunsthändler oder jemanden, der privat ein hochwertiges Bild ins Ausland verkaufen will, kann das Kulturministerium den Export erst einmal verhindern. Es kann die Ausfuhrgenehmigung nicht erteilen, wenn es das Kunstwerk für so wichtig hält, es zu schützen. Sollte dieser Ausfuhrstopp aber länger bestehen bleiben, müsste der Staat das Bild selbst kaufen. Und das kommt nicht oft vor. Der Kunsthandel profitiert davon, meint Fabrice Herrgott. Und was französische Museen betrifft: Die können bei Bildern, die für Millionen ins Ausland gehen, nicht mehr mithalten. Fabrice Hergott nimmt das gelassen. Er freut sich im Gegenzug über neuentdeckte Künstler, deren Werke bezahlbar sind.
    "Es gibt immer noch Sachen......"
    Herrgott sieht genau darin die Aufgabe der Museen – auch gegen den Mainstream des Marktes – Künstler neu zu entdecken. Er nennt das Beispiel des Malers Otto Freundlich.
    Was Frankreich auch von der deutschen Situation unterscheidet: Hier gibt es keine aktuellen Künstler – wie Gerhard Richter – deren Werke so wertvoll wären, dass sie von Ausfuhrgenehmigungen betroffen wären, meint Fabrice Herrgott. Es geht also niemand auf die Barrikaden.
    Kulturschutz funktioniert in Frankreich auch über eine Regelung zum sogenannten "Trésor national". Diese regelt nicht nur Exportverbote, sondern gibt den Museen auch die Möglichkeit, Kunstwerke zusammen mit einem Sponsor zu kaufen - durch eine Steuerhilfe. Das Museum muss dazu eine spezielle Kommission anfragen. Die stellt dann fest, ob es sich bei dem Kunstwerk um ein nationales Kulturgut – also einen "trésor national" handelt. Ist die Experten-Kommission der Meinung, dass dem so ist, kann das Museum staatliche Finanzhilfe beantragen für die Gesellschaft, die das Werk wiederum für das Museum erwirbt. Allerding passiert das nicht oft. Drei bis viermal im Jahr, schätzt Herrgott. Sein Museum hat im vergangenen Jahr durch eine ähnliche Regelung auf europäischer Ebene so ein Werk bekommen- eben von dem Maler Otto Freundlich.
    Kontroversen mit Deutschland gab es deshalb nicht. Dort, so Herrgott, hätte sich kein Museum für das Bild interessiert.