
Demnach gilt künftig als Einwilligung zu sexuellen Handlungen nur noch die ausdrückliche Zustimmung. Konkret ändert das Gesetz die Definition solcher Straftaten. Die Zustimmung muss demnach frei, konkret und auch widerrufbar erfolgen und kann nicht allein aus dem Schweigen oder dem Ausbleiben einer Reaktion des Opfers hergeleitet werden. Demnach gilt nun jegliche nicht eindeutig einvernehmliche Handlung als sexueller Übergriff.
Diese Nachricht wurde am 30.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
