
Als Einwilligung zum Sex gilt nur noch die explizite Zustimmung - Schweigen oder keine Reaktion reichen juristisch nicht aus. Im französischen Gesetzestext ist nun festgelegt, dass "jede nicht einvernehmliche sexuelle Handlung" als sexueller Übergriff zu bewerten ist.
Die Debatte über das Sexualstrafrecht in Frankreich dauerte mehrere Jahre. Sie war zuletzt wieder aufgeflammt angesichts des Gerichtsprozesses um Gisèle Pelicot. Ihr Ehemann hatte sie knapp zehn Jahre lang betäubt, vergewaltigt und anderen Männern angeboten. 51 Täter wurden zu Haftstrafen zwischen drei und 20 Jahren verurteilt.
Diese Nachricht wurde am 29.10.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
