Neuregelung
Französische Nationalversammlung macht Weg für Sterbehilfe frei

Die französische Nationalversammlung hat den Weg für ein Recht auf Sterbehilfe freigemacht. Die Abgeordneten verabschiedeten ein Gesetz, wonach volljährige Patienten, die an einer nicht heilbaren Krankheit im Endstadium leiden und bei Bewusstsein sind, um "Hilfe zum Sterben" bitten können. 

    Symbolbild zum Thema Sterbehilfe
    Symbolbild zum Thema Sterbehilfe (imago images / Martin Wagner )
    Dem Entwurf zufolge kann ein Arzt das tödliche Mittel erst nach einer Beratung mit anderen Ärzten verschreiben. Der Patient soll das Mittel in der Regel selbst einnehmen, kann sich aber von einem Arzt oder einem Pfleger helfen lassen, wenn er körperlich nicht dazu in der Lage ist. Konkret handelt es sich in den meisten Fällen um Hilfe beim Suizid. Das Wort kommt in dem Text allerdings nicht vor. 
    Der von den Abgeordneten verabschiedete Gesetzestext geht nun erneut an den Senat, bevor die Nationalversammlung voraussichtlich Mitte Juli endgültig das Gesetz verabschieden wird.

    Kritiker und Befürworter

    Kritiker, darunter die französische Bischofskonferenz, warnen davor, dass die Möglichkeit zu assistiertem Suizid die Tür zu Missbrauch öffne - indem sich etwa unheilbar kranke Menschen unter Druck gesetzt fühlen könnten, anderen nicht zur Last zu fallen. Befürworter verweisen darauf, dass unheilbar kranke Menschen die Möglichkeit haben sollten, selbst zu entscheiden, ihr Leiden zu verkürzen. 
    Die Reform der Sterbehilfe sollte ein prägendes Gesetz der zweiten Amtszeit von Frankreichs Präsident Macron sein. Da es jedoch sehr umstritten war, wurde es in zwei Teile aufgespalten. Bereits im Februar verabschiedete das Parlament ein Gesetz, das die Palliativversorgung weiter ausbauen soll. 
    Bislang war aktive Sterbehilfe in Frankreich verboten. In den vergangenen zwei Jahrzehnten wurden die gesetzlichen Regelungen mehrfach gelockert.
    Diese Nachricht wurde am 30.06.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.