"Bienen-Killer" Acetamiprid
Französischer Verfassungsrat kippt Wiedereinführung von Insektengift

In Frankreich hat der Verfassungsrat die geplante Wiedereinführung eines zuvor verbotenen Insektengifts verhindert. Wie die Verfassungsrichter entschieden, ist eine neuerliche Zulassung des Wirkstoffs Acetamiprid nicht mit der Umweltcharta vereinbar. Diese hat in Frankreich Verfassungsrang.

    Das Bild zeigt den Eingang des Verfassungsrats in der französischen Hauptstadt Paris.
    Der Verfassungsrat in Frankreich (AFP / STEPHANE DE SAKUTIN)
    Viele französische Landwirte, unter anderem Produzenten von Nüssen, wollen das Mittel wieder einsetzen, um Schädlinge zu bekämpfen. Um den Landwirten ihre Arbeit zu erleichtern und sie konkurrenzfähig zu halten, wollte das Parlament in Paris die Nutzung des Mittels erneut erlauben. Die Pläne für das Insektengift waren Teil einer Reihe von Erleichterungen für Landwirte, die das Parlament im Juli beschlossen hatte
    Acetamiprid war 2018 in Frankreich verboten worden, ist in den anderen EU-Ländern unter Auflagen aber weiter legal. Kritiker sprechen von einem "Bienen-Killer". Mehr als zwei Millionen Menschen hatten in Frankreich eine Petition gegen die Wiedereinführung unterzeichnet.
    Diese Nachricht wurde am 08.08.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.