
Gegen einen 43-Jährigen wird nach Angaben der Staatsanwaltschaft Stendal wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ermittelt. Sowohl die Selbstschussanlage als auch weitere sichergestellte Gegenstände würden derzeit waffenrechtlich untersucht. Auf der Suche nach ihrem Hund war eine 54-Jährige auf dem Grundstück des Mannes im Landkreis Jerichower Land angeschossen und schwer verletzt worden.
Es ist nicht der erste Fall in Deutschland, bei dem jemand in den vergangenen Jahren durch Selbstschussanlagen verletzt wurde. Im Landkreis Rostock zum Beispiel wurde eine illegale Cannabisplantage mit einer Selbstschussanlage gesichert, in Saarbrücken ein Kleingarten.
Diese Nachricht wurde am 05.05.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
