Landgericht
Frau muss nach Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof in die Psychiatrie

Acht Monate nach dem Messerangriff im Hamburger Hauptbahnhof muss die Täterin dauerhaft in die Psychiatrie.

    Die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas (3.v.l.) und weitere Teilnehmer sitzen vor der Urteilsverkündung im Gerichtssaal in Hamburg.
    Urteilsverkündung im Prozess nach Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof (picture alliance/dpa/Georg Wendt)
    Das hat das Hamburger Landgericht entschieden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 40-Jährige auf einem Bahnsteig wahllos auf Reisende eingestochen hatte. 15 Menschen wurden verletzt, vier von ihnen lebensgefährlich. Das Gericht wertete den Angriff als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagte sei aber wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen.
    Diese Nachricht wurde am 26.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.