
Das hat das Hamburger Landgericht entschieden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 40-Jährige auf einem Bahnsteig wahllos auf Reisende eingestochen hatte. 15 Menschen wurden verletzt, vier von ihnen lebensgefährlich. Das Gericht wertete den Angriff als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Die Angeklagte sei aber wegen einer paranoiden Schizophrenie schuldunfähig gewesen.
Diese Nachricht wurde am 26.01.2026 im Programm Deutschlandfunk gesendet.
