
Es müsse individuell geprüft werden, ob ein Schutzinteresse bestehe und ein Abschiebeverbot ausgesprochen werden müsse, sagte Frei im Deutschlandfunk. Grundsätzlich sei er der Meinung, dass Abschiebungen nicht nur für Straftäter und Gefährder gelten dürften. Der CDU-Politiker verwies auf das jüngste Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster. Dieses hatte entschieden, dass in Syrien für Zivilisten zur Zeit keine pauschale Gefahr durch den Bürgerkrieg bestehe.
Frei erklärte, diese Entscheidung solle auch für Afghanistan gelten. Die Länder hätten eine völkerrechtliche Verpflichtung, die eigenen Bürger zurückzunehmen. Für Deutschland gebe es Druckmittel bei der Abschiebung, wie etwa Einschränkungen bei der Visavergabe oder die Aussetzung der Entwicklungshilfe.
Diese Nachricht wurde am 29.07.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.