Das Büro von Rudolf Boll liegt in der zwölften Etage. Mit einer einladenden Handgeste zeigt der Pressesprecher der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post seinen Besuchern das Hochhaus der Deutschen Post, es liegt direkt gegenüber. Luftlinie nur wenige hundert Meter weiter liegt die Zentrale der Telekom: Zwei Marktgiganten, denen die RegTP auf die Finger schaut. Im Moment ist es wieder einmal die Telekom, die von den Mitarbeitern der RegTP genauer unter die Lupe genommen wird. Der Grund: Die Internettelefonie mit dem so genannten Voice-Over-Internet-Protocol, die das Telefonieren über den Internetanschluss möglich macht. Doch obwohl die Internettelefonie im Verhältnis zu normalen Telefongebühren sehr günstig ist, haben die Anbieter dieser Dienste im Moment keine Chance, sich gegen die Telekommunikationsriesen durchzusetzen – sind doch DSL- und Telefonanschluss in der Regel nur als Komplettpaket zu haben. Getrennte Angebote würde für viele das Telefonieren via Internet Protokoll richtig attraktiv machen. Theoretisch ginge das auch heute schon, meint Rudolf Boll:
"Es gibt für den Anbieter ja schon die Möglichkeit, die Teilnehmeranschlussleitung anzumieten und dann dem eigenen Kunden nur den hochdrahtigen Teil für Datendienste und über diese Datendienste dann auch VoIP anzubieten. Diese Möglichkeit besteht heute schon für die Unternehmen. die eine entsprechende Infrastruktur schon haben."
Das ist genau der Punkt - die gesamt Infrastruktur müsste vorhanden sein, um nur einen Teildienst nutzen zu können. Viel zu teuer für Serviceprovider, die sich nur auf Voice over IP spezialisiert haben. Doch Brüssel sei Dank, steht diese Regelung nun auf dem Prüfstand – denn ohne Frage ist die Telekom der marktbeherrschende Anbieter von DSL, also Breitbandzugängen. In diesem Fall muss die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post laut EU-Beschluss eingreifen - und das tut sie.
"Wir haben das national zur Diskussion gestellt und ausgewertet danach wird das Ganze konsolidiert, so nennt man das im Fachbegriff, die EU-Telekomregulierer schauen sich das ganze auch noch einmal an, da treten wir auch noch einmal in einen Dialog"
Am Ende dieses Dialogs stehen die so genannten Remmedies - Maßnahmen, die die RegTP ergreifen muss, um die Marktführerschaft der Telekom auf diesem Gebiet einzugrenzen.
"Wir wollen die Remmedies also dieses Jahr auch noch verabschieden, also, wir arbeiten mit Hochdruck daran."
Ein Lichtblick für die Internettelefonie-Anbieter und damit für die Verbraucher, auch wenn noch keiner genau vorhersagen kann, wie sich der Markt dann entwickeln wird. Ein anderes Ärgernis kann damit aber nicht aus der Welt geschafft werden: Wer künftig nur noch über das Internet telefonisch erreichbar sein möchte, braucht natürlich eine eigene Rufnummer – frei wählbar ist die Nummer allerdings nicht. Sie ist an den Wohn- oder Geschäftsort des Kunden gekoppelt. Wer in München wohnt, kann also keine Internettelefonnummer mit Bonner Vorwahl bekommen, und das aus gutem Grund, meint Rudolf Boll
"Es ist nämlich so, dass der normale Verbraucher davon ausgeht, wenn er eine Ortsnetzrufnummer etwa in Berlin hat, dass derjenige auch in Berlin sitzt. Was bei der Auswahl von Handwerkern oder anderen Dienstleistern manchmal eine wichtige Rolle spielt. Wenn dieser dann aber in Neubrandenburg sitzt und muss dann von Neubrandenburg anreisen und diese Anreise wird dann auch noch in Rechnung gestellt, dann kann es für den Kunden zu einem bösen Erwachen kommen."
Voice over IP Anbieter müssen sich dazu auch noch bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nummern zuteilen lassen – in allen deutschen 5200 Ortsnetzen. Und für jede Nummer sind einmalige Gebühren fällig, die an die RegTP gezahlt werden müssen. "Etwa 50 Cent sind das pro Nummer", sagt Pressesprecher Rudolf Boll, und rückt seine Brille gerade, "das ist doch ein überschaubarer Betrag". Kleine Unternehmen werden das freilich anders sehen.
"Es gibt für den Anbieter ja schon die Möglichkeit, die Teilnehmeranschlussleitung anzumieten und dann dem eigenen Kunden nur den hochdrahtigen Teil für Datendienste und über diese Datendienste dann auch VoIP anzubieten. Diese Möglichkeit besteht heute schon für die Unternehmen. die eine entsprechende Infrastruktur schon haben."
Das ist genau der Punkt - die gesamt Infrastruktur müsste vorhanden sein, um nur einen Teildienst nutzen zu können. Viel zu teuer für Serviceprovider, die sich nur auf Voice over IP spezialisiert haben. Doch Brüssel sei Dank, steht diese Regelung nun auf dem Prüfstand – denn ohne Frage ist die Telekom der marktbeherrschende Anbieter von DSL, also Breitbandzugängen. In diesem Fall muss die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post laut EU-Beschluss eingreifen - und das tut sie.
"Wir haben das national zur Diskussion gestellt und ausgewertet danach wird das Ganze konsolidiert, so nennt man das im Fachbegriff, die EU-Telekomregulierer schauen sich das ganze auch noch einmal an, da treten wir auch noch einmal in einen Dialog"
Am Ende dieses Dialogs stehen die so genannten Remmedies - Maßnahmen, die die RegTP ergreifen muss, um die Marktführerschaft der Telekom auf diesem Gebiet einzugrenzen.
"Wir wollen die Remmedies also dieses Jahr auch noch verabschieden, also, wir arbeiten mit Hochdruck daran."
Ein Lichtblick für die Internettelefonie-Anbieter und damit für die Verbraucher, auch wenn noch keiner genau vorhersagen kann, wie sich der Markt dann entwickeln wird. Ein anderes Ärgernis kann damit aber nicht aus der Welt geschafft werden: Wer künftig nur noch über das Internet telefonisch erreichbar sein möchte, braucht natürlich eine eigene Rufnummer – frei wählbar ist die Nummer allerdings nicht. Sie ist an den Wohn- oder Geschäftsort des Kunden gekoppelt. Wer in München wohnt, kann also keine Internettelefonnummer mit Bonner Vorwahl bekommen, und das aus gutem Grund, meint Rudolf Boll
"Es ist nämlich so, dass der normale Verbraucher davon ausgeht, wenn er eine Ortsnetzrufnummer etwa in Berlin hat, dass derjenige auch in Berlin sitzt. Was bei der Auswahl von Handwerkern oder anderen Dienstleistern manchmal eine wichtige Rolle spielt. Wenn dieser dann aber in Neubrandenburg sitzt und muss dann von Neubrandenburg anreisen und diese Anreise wird dann auch noch in Rechnung gestellt, dann kann es für den Kunden zu einem bösen Erwachen kommen."
Voice over IP Anbieter müssen sich dazu auch noch bei der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post Nummern zuteilen lassen – in allen deutschen 5200 Ortsnetzen. Und für jede Nummer sind einmalige Gebühren fällig, die an die RegTP gezahlt werden müssen. "Etwa 50 Cent sind das pro Nummer", sagt Pressesprecher Rudolf Boll, und rückt seine Brille gerade, "das ist doch ein überschaubarer Betrag". Kleine Unternehmen werden das freilich anders sehen.