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Freihandelsabkommen TTIP
Agrarminister Schmidt will Herkunftsbezeichnungen doch nicht abschaffen

Kein Schwarzwälder Schinken mehr? "Wir können nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen." So äußert sich Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt im neuen "Spiegel" zum Freihandelsabkommen TTIP. Doch dann relativiert er - deutlich.

04.01.2015
    Schinken, Brot und Tomate angerichtet auf einem Brett.
    Im "Spiegel" sagte Schmidt, Hersteller regionaler Spezialitäten wie Schinken oder Brot könnten durch TTIP ihre Privilegien verlieren. (Imago/Imagebroker)
    Er wolle die Herkunftsbezeichnungen nicht abschaffen sondern sichern und erhalten, sagte Schmidt dem Bayerischen Fernsehen. Nur so könnten sie den USA vermittelt werden. Wo regional draufstehe, müsse auch regional drin sein. Verbraucherschutz und Vertrauen sei bei dem transatlantischen Freihandelsabkommen TTIP dringend notwendig.
    Die EU-Kommission müsse vor den Verhandlungen mit den USA über den Handelsvertrag "klare Kante" zeigen, forderte der CSU-Politiker. Bayerisches Bier müsse aus Bayern, fränkischer Bocksbeutel aus Franken stammen, forderte Schmidt. Das schaffe Transparenz für die Verbraucher und schütze kleine Hersteller aus den Regionen.
    Zuvor Privilegien in Frage gestellt
    Zuvor hatte Schmidt im Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" erklärt, wenn man die Chancen eines freien Handels mit dem riesigen amerikanischen Markt nutzen wolle, könne man nicht mehr jede Wurst und jeden Käse als Spezialität schützen. Hersteller regionaler Spezialitäten könnten durch das geplante Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA ihre Privilegien verlieren.
    Die Verhandlungen der Europäische Union und der USA über das umstrittene Freihandelsabkommen laufen seit 2013, bis Ende dieses Jahres sollen sie beendet sein. Die Bundesregierung sieht in TTIP neue Chancen für Wachstum und Beschäftigung. Dagegen sorgt der geplante Vertrag bei Umwelt- und Verbraucherschützern sowie auch bei Kulturverbänden für Kritik. Sie befürchten eine Senkung mühsam errungener Schutzstandards und rügen eine Intransparenz bei den Gesprächen. Umstritten sind auch die unabhängigen Schiedsgerichten, vor denen einzelne Firmen ein Land verklagen könnten.
    (bor/jcs)