Donnerstag, 28. März 2024

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Freihandelsabkommen TTIP
Begrenzter Einfluss der Bundesländer

Die deutschen Landesverbraucherschutzminister diskutieren in Rostock über das geplante Freihandelsabkommen mit den USA. Allerdings können sie bei den Verhandlungen nur indirekt mitreden, sagte der Juraprofessor und Experte für internationales Wirtschaftsrecht, Christian Tietje, im Deutschlandfunk. Ob der Bundesrat gefragt werde, sei noch offen.

Christian Tietje im Gespräch mit Jule Reimer | 15.05.2014
    Zwei Frauen protestieren am 06.05.2014 vor dem Brandenburger Tor in Berlin gegen das Freihandelsabkommen TTIP zwischen der EU und den USA mit Transparenten.
    Das geplante Freihandelsabkommen ist umstritten. (dpa picture alliance / Kay Nietfeld)
    Jule Reimer: 55 Prozent der Deutschen und 53 Prozent der US-Amerikaner stehen dem künftigen Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA, kurz TTIP genannt, positiv gegenüber. Das hat die Bertelsmann-Stiftung, selbst ein ausdrücklicher Freihandelsbefürworter, zusammen mit US-amerikanischen Meinungsforschern erarbeitet. Diese Zustimmung nimmt allerdings rapide ab, sobald es konkret wird. Nur 38 Prozent der Deutschen sprechen sich für den Abbau von Zöllen aus und eine Angleichung der Standards für Industrie, Umweltschutz und Nahrungsmittel geht der Mehrheit viel zu weit. Heute Morgen treffen sich in Rostock die Verbraucherminister der Bundesländer und des Bundes, um über US-Chlorhühnchen und Hormonfleisch zu diskutieren. Kurz vor dieser Sendung fragte ich den Juraprofessor und Experten für internationales Wirtschaftsrecht, Christian Tietje in Halle, ob die deutschen Verbraucherminister bei dem Freihandelsabkommen überhaupt mitreden dürfen.
    Christian Tietje: Bei den Verhandlungen im eigentlichen Sinne mit den Vereinigten Staaten haben die Bundesländer in dem Sinne nicht mitzureden. Aber sie können Einfluss nehmen auf die Bundesregierung, die ja die Bundesrepublik Deutschland vertritt, damit die Bundesregierung diese dann in Brüssel mit berücksichtigt.
    Reimer: Wer stimmt zum Schluss über TTIP letztendlich ab? Die Mitgliedsstaaten?
    Tietje: In letzter Konsequenz stimmen die Mitgliedsstaaten, wie sie im Rat der Europäischen Union vertreten sind, ab, müssen das mit qualifizierter Mehrheit beschließen, und es muss das Europäische Parlament auch mit Mehrheit dem Abkommen zustimmen.
    Reimer: Aber der Bundesrat selbst wird nicht gefragt?
    Tietje: Der Bundesrat selbst wird voraussichtlich nicht gefragt. Das ist allerdings noch offen. Irgendwann wird der Europäische Gerichtshof uns die endgültige Antwort hierzu geben. Sofern die Mitgliedsstaaten insgesamt auch zustimmen müssen, also nicht nur die Europäische Union, wäre gegebenenfalls auch der Bundesrat dann innerstaatlich beteiligt. Aber das ist noch strittig, ob die Mitgliedsstaaten überhaupt eine Position, eine Rechtsposition hier haben zwischen den Mitgliedsstaaten und der Kommission der Europäischen Union.
    "Europäische Union ist Vertragspartner der USA"
    Reimer: Schauen wir doch einmal auf die weiteren Zuständigkeiten. Wer ist denn dann später Vertragspartner und dann auch später zuständig im Alltag?
    Tietje: In den weitaus meisten Bereichen dessen, was in dem TTIP-Abkommen stehen wird, wird es die Europäische Union sein. Das Abkommen unterfällt der sogenannten gemeinsamen Handelspolitik, also dem Außenwirtschaftsrecht der Europäischen Union. Das ist eine Regelungsmaterie, die in eine sogenannte ausschließliche Kompetenz der Europäischen Union fällt. Das heißt, hier haben die Mitgliedsstaaten von vornherein zunächst einmal auf die Beziehungen zu einem Drittstaat bezogen keine Kompetenzen mehr.
    Reimer: Das wird ja dann gegebenenfalls auch brenzlig, wenn es zu einem Investorstaat-Klageverfahren kommt, falls ein US-Unternehmen vor einem internationalen Schiedsgericht gegen ein Gesetz eines EU-Mitgliedsstaates klagt, wo es sagt, das schränkt meine Investitionsmöglichkeiten ein, da möchte ich entschädigt werden. Tatsache ist ja: Wenn dann die EU-Kommission verhandelt, muss aber der Mitgliedsstaat, falls er verurteilt wird, letztendlich die Strafe zahlen, und zwar ohne mitreden zu können. Ist das okay?
    Tietje: Das ist so nicht ganz richtig, wenn ich da korrigieren darf. Zahlen muss zunächst einmal immer die Europäische Union, weil sie nach außen die Europäische Union und ihre Mitgliedsstaaten vertritt. Das ist ein quasi föderales System, so wie wir es auch in der Bundesrepublik Deutschland kennen. Wenn ein Land handelt, dann haftet nach außen der Bund, also die Bundesregierung.
    Das kann möglicherweise in einem zweiten Schritt dazu führen, dass in diesem Fall die Europäische Union Rückgriff nimmt, sich das Geld also wiederholt von einem Mitgliedsstaat. Das hängt dann aber in letzter Konsequenz davon ab, wer verantwortlich ist für das schadensverursachende Handeln. Das Parlament und der Rat haben gerade eine entsprechende Regelung dazu verabschiedet, wo diese sehr schwierige Rechtsfrage, wer muss wann zahlen, vereinfacht gesagt, und einschließlich der Mitspracherechte, wer muss wen wann informieren und wer darf was wann sagen in einem Streitverfahren, geregelt ist.
    Reimer: Kommende Woche wird EU-Handelskommissar Karel De Gucht in Washington weiterverhandeln. Allerdings wird ja am 25. Mai das Europaparlament neu gewählt und in der Folge auch die EU-Kommission neu besetzt. Ist denn dann die neue Kommission an alles gebunden, was unter De Gucht noch vor der Wahl ausgehandelt wurde, was der eventuell nächste Woche noch schnell in das Paket reinpacken kann?
    Tietje: Der Verhandlungsprozess, der gegenwärtig läuft, wie er für die EU vom Handelskommissar wahrgenommen wird, ist ja zunächst einmal ein politischer Prozess. Die Kommission hat das sogenannte Verhandlungsmonopol. Sie verhandelt ausschließlich für die Europäische Union auf der Grundlage des Mandates. Das was mit den Amerikanern an Einigung erzielt wird, ist nur politisch bindend im Augenblick. Insofern entfaltet sich noch keine Rechtsverbindlichkeit. Rechtsverbindlichkeit in einer ersten Stufe erfolgt erst, wenn eine Unterschrift erfolgt ist unter einen entsprechenden Vertrag, und das wird nicht mehr geschehen, bevor wir eine neue Kommission haben. Insofern ist alles, was passiert, wenn Sie von Bindung sprechen wollen, nur eine politische Bindung. Ob eine neue Kommission, ein neuer Kommissar gegebenenfalls dann davon abrückt, ist eine Frage, ob man das politisch will, den Amerikanern gegenüber, oder nicht, aber keine Rechtsfrage im eigentlichen Sinne.
    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Der Deutschlandfunk macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.