
Das Urteil hebt eine vorherige Verurteilung zu acht Monaten Haft auf Bewährung durch das Landgericht Wien auf. Kurz war im Jahr 2020 vor dem sogenannten Ibiza-Untersuchungsausschuss nach seiner Rolle bei der Bestellung von Aufsichtsräten für die Staatsholding Öbag befragt worden. Nach Auffassung der ersten Instanz hatte er dabei seinen maßgeblichen Einfluss heruntergespielt.
Nach Ansicht des Oberlandesgerichts sind die damaligen Antworten von Kurz aber nicht als falsch zu werten. Er habe nicht den Anschein erweckt, vollständig und abschließend ausgesagt zu haben.
In seinem Schlusswort hatte der ehemalige Regierungschef, der heute als Unternehmer aktiv ist, immer wieder betont, wie unverständlich der damalige Richterspruch aus seiner Sicht gewesen sei.
Diese Nachricht wurde am 26.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.