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Friedrich: Gesellschaftliche Diskussion statt Strafrechtsverschärfung nötig

Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich ist im Hinblick auf die Mohammed-Karikaturen gegen Strafrechtsverschärfungen. Man brauche eine gesellschaftliche Diskussion, sagt er. Aber dennoch seien die Grenzen der Kunstfreiheit dort überschritten, wo Gewalt provoziert werde, so der CSU-Politiker weiter.

Katharina Hamberger im Gespräch mit Hans-Peter Friedrich | 23.09.2012
    Katharina Hamberger: Herr Minister, seit einiger Zeit sorgt ein Video, das den Propheten Mohammed und den Islam verunglimpft, für heftige Proteste in der arabischen Welt. Auch in Deutschland hat es jetzt die ersten Proteste gegeben gegen dieses Video. Sie haben nun eine umstrittene Plakataktion verschoben, in der auf eine Beratungsstelle hingewiesen werden soll, an die sich Eltern und Bekannte wenden können, wenn sie befürchten, Kinder oder Freunde geraten in radikal islamische Kreise. Begründet haben Sie das mit der angeheizten Stimmung, die durch das Video entstanden ist. Wie steht es denn Anbetracht dessen eigentlich um die Sicherheitslage in Deutschland?

    Hans-Peter Friedrich: Also zunächst mal muss man sagen, solche Schmähvideos, solche Filme, auch Beleidigung von religiösen Gefühlen von Menschen ist etwas, was wir in unserer Gesellschaft auch - ich finde - gesellschaftlich ächten sollten. Aber das Gesellschaftliche ist das eine und das Juristische ist das andere. Und da haben wir in Deutschland zu Recht das hohe Gut der Meinungs- und Kunstfreiheit, und das erlaubt natürlich vieles, auch an Geschmacklosigkeiten, auch an Dingen, die man in der Gesellschaft nicht haben möchte. Aber es ist eben Freiheit eines jeden, und deswegen sind solche Dinge auch erlaubt, ob es dem Einzelnen gefällt oder nicht. Dennoch hat man natürlich immer, wenn Gefühle von Menschen betroffen sind, auch mit Reaktionen zu rechnen, die dann auch sicherheitsrelevant werden - unabhängig jetzt von objektiven Tatsachen, die zugrunde liegen. Ich kann sagen, dass wir, was dieses Schmähvideo angeht, was die Karikaturen auch in Frankreich angeht, keine konkreten Hinweise auf Sicherheitsprobleme in Deutschland haben. Aber wir wissen natürlich immer, dass solche Dinge auch immer erhöhte Aufmerksamkeit nach sich ziehen.

    Hamberger: Sie haben die juristischen Folgen schon angesprochen, Sie haben erwägt oder erwägen, das Video eventuell - beziehungsweise die Aufführung zu verbieten. Die Splitterpartei "Pro Deutschland" möchte ja das Video öffentlich aufführen, da erwägen Sie, ja, das zu verbieten.

    Friedrich: Also ich möchte zunächst einmal klarstellen, dass dieses Video oder der Film, jedenfalls das, was ich bisher kenne, das sind diese 14 Minuten, die ja auch im Internet zu sehen sind, dass das natürlich gedeckt ist von Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit - wie immer Sie das benennen wollen. Aber dass natürlich Kunst- und Meinungsfreiheit auch ihre Grenzen hat, insbesondere da, wo Strafrecht betroffen ist, da muss man im Einzelfall prüfen, ob das hier Straftatbestände erfüllt. Aber das ist etwas, was die Gerichte prüfen müssen. Dann gibt es aber sehr spezielle Tatbestände, mit denen Sie arbeiten können - nämlich das Polizei- und Sicherheitsrecht dann, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdet ist. Und ich habe gesagt: Natürlich müssen wir im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dagegen vorgehen, dass provoziert wird so, dass es zu Unruhen kommt. Aber wie gesagt, die Betonung liegt auf 'im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten', denn in einem Rechtsstaat, in einem freien Staat gibt es eben für alles Grenzen, aber auch Freiräume.

    Hamberger: Wie sind denn die Chancen, dass "Pro Deutschland" diesen Film nicht aufführen darf?

    Friedrich: Es käme sehr stark auf den Einzelfall an, also je nachdem, ob man das in einer Public-Viewing-Veranstaltung macht, ob man das in einem Kino macht. Also hinter verschlossenen Türen gäbe es unterschiedliche Ausgangssituationen. Dann, wenn konkret zu befürchten wäre, dass es Unruhen und Auseinandersetzungen - gewalttätige Auseinandersetzungen - gibt, die Sie nicht beherrschen können auf andere Art und Weise, dann könnte man so etwas untersagen. Aber das wäre etwas, was im Einzelfall ganz konkret vor Ort von den Länderbehörden zu beurteilen wäre.

    Hamberger: Jetzt gibt es ja einige konservative Politiker, unter anderem Ihren Parteifreund, der Johannes Singhammer, die sind für eine Verschärfung des § 166 Strafgesetzbuch. Darin heißt es, dass sich derjenige strafbar macht, der Schriften verbreitet, die eine Religionsgemeinschaft, deren Gebräuche oder religiöse oder weltanschauliche Bekenntnisse so beschimpft, dass der öffentliche Frieden gestört wird. Sie widersprechen in dem Fall Ihrem CSU-Kollegen Singhammer und stehen sogar auf einer Seite mit der Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger und haben sich gegen eine Verschärfung dieses Paragrafen ausgesprochen. Wäre denn eine Verschärfung nicht eigentlich der konsequente Weg?

    Friedrich: Also ich will zunächst mal sagen, dass ich mit meinem Parteifreund Johannes Singhammer der Auffassung bin, dass wir stärker auf religiöse Gefühle von Menschen achten sollten. Das bedeutet für den Einzelnen sehr viel, religiöse Menschen beziehen aus ihrem Glauben auch viel Kraft. Und sie dann so zu schmähen und sie so zu beleidigen, das ist eine Geschichte, wo ich auch als Christ sage, das ist etwas, wo wir klare Fehlentwicklungen auch haben. Etwas anderes ist aber doch noch die Frage: Wie können wir strafrechtlich dagegen vorgehen. Da sind eindeutig die Grenzen von Meinungsfreiheit, Kunstfreiheit, Versammlungsfreiheit berührt, und man muss sehen, dass sich jeder Strafrechtsparagraf auch an diesen Grundfreiheiten unseres Grundgesetzes messen lassen muss. Die Freiheit ist in unserem Land sehr weitgehend, und ich bin dagegen, dass wir bei jeder konkreten Situation mit Strafrechtsverschärfungen und mit Gesetzesänderungen antworten, sondern ich glaube, wir brauchen eine gesellschaftliche Diskussion - auch im Zusammenhang mit diesem Moslemvideo, auch im Zusammenhang mit Dingen, wo sich Christen beleidigt fühlen. Diese gesellschaftliche Diskussion muss geführt werden, und die kann man durch Gesetze und Strafrecht nicht ersetzen.

    Hamberger: Von wem müsste so eine gesellschaftliche Diskussion ausgehen?

    Friedrich: Na, ich glaube, das wäre jetzt ein Punkt, wo man in der Politik, aber auch die Kirchen, aber auch die Öffentlichkeit insgesamt einmal darüber reden kann. Ich sehe mit Freude, dass das auch stattfindet. Also ich sehe in den Agenturen, ich sehe in den Zeitungsartikeln, ich sehe in den Feuilletons von Zeitungen also eine Auseinandersetzung mit dieser Frage: Was bedeutet Freiheit, Meinungsfreiheit auf der einen Seite, Kunstfreiheit, und wo sind einfach auch die Grenzen des Geschmacks und des guten Zusammenlebens in einer harmonischen Gesellschaft überschritten.

    Hamberger: Auf diese Meinungsfreiheit beruft sich ja diese Splitterpartei "Pro Deutschland" auch, wenn sie das Video aufführen will. Die haben in diesem Jahr schon einmal Muslime bewusst provoziert, nämlich indem sie öffentlich Mohammed-Karikaturen gezeigt haben als Gegenreaktion zur Verteilung des Koran durch die radikalislamische Gruppe der Salafisten, die ja eigentlich nur eine sehr kleine Gruppe innerhalb der Muslime in Deutschland ist. Das Aufeinandertreffen der beiden Gruppen war sehr von Gewalt geprägt, am Ende ist sogar ein Polizist schwer verletzt worden. Wie gefährlich sind denn solche Splittergruppen?

    Friedrich: Also sehen Sie, das ist genau der Punkt. Wir haben auf der einen Seite die Karikaturen, von denen ganz klar ist, sie sind von der Kunstfreiheit gedeckt. Aber dann ist es noch mal etwas anderes, was diese Splittergruppe macht. Sie geht mit diesen Karikaturen vor eine Moschee, um zu provozieren. Und dann führt es zu öffentlichen Unruhen, zu Gewalttätigkeiten. An dem Beispiel kann man gut sehen: Kunstfreiheit auf der einen Seite ja, aber die Grenze, da wo jemand nur versucht, mithilfe dieser Kunst - oder Missbrauch dieser Kunstfreiheit andere zu provozieren, Ärger, Gewalt zu provozieren, und da sind dann die Grenzen überschritten. Aber auch da haben die Gerichte damals dieses Verbot nicht gehalten, auch das muss man sehen. Also auch da ist die Rechtsprechung sehr restriktiv. Aber zu Ihrer Frage, wie gefährlich sind diese Splitterparteien: Sie sind gefährlich, weil sie radikalisieren, weil sie provozieren. Und noch gefährlicher sind natürlich diejenigen, die Gewalt predigen wie die Salafisten. Und deswegen, denke ich, müssen wir mit aller Kraft auch gemeinsam - Muslime, Christen - gegen diese radikalen Kräfte, die sich da im islamistischen Bereich auftun, vorgehen.

    Hamberger: Wie groß ist denn die Gefahr, dass aus solchen Splitterparteien wie "Pro Deutschland" oder eben auch den Salafisten dann durch diese Konflikte um das Schmähvideo extreme Gruppen werden, die sich sozusagen dann in den Untergrund absetzen - also ein Beispiel ist jetzt ja auch der nationalsozialistische Untergrund - und die dort dann verschwinden und von dort aus ihre Angriffe planen?

    Friedrich: Ja gut, also ich würde jetzt nicht diese Splittergruppe "Pro Deutschland" jetzt mit nationalsozialistischem Untergrund gleichsetzen wollen. Aber eines ist natürlich klar: In dem Maße, wie Sie öffentliche Diskussionen und auch Präsentationen und auch Auseinandersetzungen um radikale Meinungen nicht zulassen, in dem Maße fördern Sie nämlich natürlich die Gefahr, dass das irgendwo unter der Decke stattfindet. Deswegen glaube ich auch, dass es grundsätzlich richtig ist, solche Dinge auch in öffentlichem Meinungsstreit friedlich auszutragen. Deswegen muss man auch diese "Pro Deutschland" und "Pro NRW" - und wie sie alle heißen, auch in der öffentlichen Auseinandersetzung politisch stellen, überhaupt keine Frage. Was die Salafisten angeht, sage ich ganz klar: Hier haben wir es mit einer Ideologie zu tun, die intolerant ist, die auf die Beseitigung unseres freiheitlichen Systems ausgeht, unserer Verfassung ausgeht. Und da haben wir natürlich eine ganz andere Dimension. Diese Salafisten müssen bekämpft werden. Wir haben ja mit einer großen Untersuchungsaktion Durchsuchungsaktion und einem Verbotsverfahren, in dem ich selber auch eine solche Gruppierung verboten habe, auch schon reagiert.

    Hamberger: Wir haben gerade schon über den nationalsozialistischen Untergrund ganz kurz gesprochen oder zumindest eben gestreift. Bei den Ermittlungen zu diesem Terrortrio, damit sind wir eigentlich beim nächsten Thema, sind in der Vergangenheit viele Ermittlungspannen aufgedeckt worden. Seitdem die beiden mutmaßlichen NSU-Mörder Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt in einem Wohnmobil tot aufgefunden worden sind und die wahrscheinlich Dritte im Bunde des NSU-Trios, Beate Zschäpe, ihr Haus in Zwickau in die Luft gesprengt hat, um Beweise zu vernichten und seitdem in U-Haft sitzt, haben schon vier oberste Verfassungsschützer ihren Posten verlassen müssen oder verlassen - zuletzt der Chef der Verfassungsschutzabteilung in Sachsen-Anhalt. Was ist denn für Sie die erschreckendste Erkenntnis, die sich im vergangenen Jahr gezeigt hat in Bezug auf die NSU-Ermittlungen?

    Friedrich: Das Erschreckendste ist die Erkenntnis, dass Menschen es fertigbringen, aus politisch radikalen extremistischen Gründen durch das Land zu ziehen, um und Menschen, die sie gar nicht kennen, umzubringen, nur weil sie aus einem anderen Land kommen, und sozusagen sie politisch zu liquidieren. Das ist für mich das Erschreckende, weil - das hatten wir uns alle, glaube ich, nicht vorgestellt, dass so etwas in Deutschland möglich sein könnte. Jetzt geht es darum, dass wir zwei Dinge tun. Erstens: Der Generalbundesanwalt und die Justiz sind gefordert, die Täter, diejenigen, die schuldig sind in diesen Morden, vor Gericht zu bringen und sie hinter Schloss und Riegel zu bringen. Das ist das eine. Und das Zweite ist: Wir müssen fragen, gibt es in unseren Sicherheitsbehörden an der einen oder anderen Stelle Schwachstellen, die wir analysieren müssen, die wir beseitigen müssen? Und daran arbeiten wir, indem wir sagen: Also so genau an der einen oder anderen Stelle kann man sicher nicht sagen, wenn das anders gewesen wäre, dann hättet Ihr mit Sicherheit die Morde verhindern können. Aber es wird doch deutlich, dass wir die Kommunikation zwischen den verschiedenen Sicherheitsbehörden verbessern müssen und verbessern können, um die Wahrscheinlichkeit, dass man Tätern frühzeitig auf die Spur kommt, einfach zu erhöhen. Und darum geht es. Ich habe im Dezember bereits ein gemeinsames "Abwehrzentrum Rechtsextremismus" auf den Weg gebracht, wir haben jetzt eine Extremismusdatei gegen Neonazis auf den Weg gebracht. Und so werden wir Stück für Stück die Dinge auch so reformieren, um aus dem, was war, auch zu lernen.

    Hamberger: Die Kommunikation, darüber sind sich, glaube ich, alle einig, dass die verbessert werden muss. Aber andererseits geht es auch darum, wie viel Kompetenz kriegt jede einzelne Sicherheitsbehörde. Da gab es in letzter Zeit ja sehr oft auch Konflikte mit den Ländern. Haben Sie nicht die Befürchtung, dass vielleicht die Reform am Ende zu einem Reförmchen verkommen könnte, weil Länder und Bund alle ihren Kopf durchsetzen wollen und man sich am Ende auf einen kleinsten gemeinsamen Nenner einigt?

    Friedrich: Nein, also ich glaube, man darf keinem der Beteiligten unterstellen, dass er nicht an den gemeinsamen Erfolg, nämlich die Verbrecher zur Strecke zu bringen, interessiert ist. Es geht aber natürlich darum, zu organisieren das Zusammenwirken von Länderbehörden auf der einen Seite und dem Bundesamt als Zentralstelle im Verfassungsschutzbereich, aber auch im Bereich der Kriminalpolizei, auf der anderen Seite. Und da muss man die Form, die richtige Form der Zusammenarbeit, finden. Ich denke, dass wir mit dem gemeinsamen Abwehrzentrum, wo täglich alle, ob Bund, ob Land, ob Polizei und Verfassungsschutz an einem Tisch sitzen, schon einen wesentlichen Punkt haben, durch die Datei einen zweiten Punkt haben. Und dass wir darüber hinaus jetzt noch bei den Strukturen so vorangehen müssen, dass die Informationen jedem auch zur Verfügung stehen, sodass wir in allen Phänomenbereichen ein Lagebild haben, das beim Bund abrufbar ist. Und ich bin überzeugt, dass ich mich mit den Ländern da einigen werde. Das sind Prozesse, und wir sind dabei, das zu verhandeln.

    Hamberger: Trotzdem erweckt die Diskussion ja immer wieder den Eindruck, dass die Länder eigentlich keine Kompetenzen abgeben wollen und ein bisschen Angst haben vor dieser Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundes, die ja immer wieder betont wird.

    Friedrich: Nein, da haben sie selber zugestimmt. Wir haben ja ein gemeinsames Papier verabschiedet, wo wir gesagt haben, die Zentralstellenfunktion des Bundes muss gestärkt werden. Und ich habe auch noch einmal klar gesagt, es geht nicht darum, jemandem Kompetenzen wegzunehmen, sondern es geht darum, dass wir die Informationen, die ein Land hat, auch dem Bund zur Verfügung zu stellen und natürlich selbstverständlich auch umgekehrt, sodass jeder von uns optimal mit seiner Information auch arbeiten kann.

    Hamberger: Aber zu dieser Zentralstellenfunktion: Sie haben bei der Inbetriebnahme der Verbunddatei Rechtsextremismus in dieser Woche schon einmal gesagt, Sie haben da eine bestimmte Vorstellung, aber über die muss noch diskutiert werden. Wie sieht denn Ihre Vorstellung aus und wie ist die vielleicht anders zu der der Länder?

    Friedrich: Also, wichtig ist, dass Zentralstellenfunktion heißt, dass jedes Land seine Erkenntnisse eins zu eins die Informationen dem Bund überstellt. Da sind wir auf gutem Weg. Wo die Länder derzeit Schwierigkeiten haben, ist meine Forderung, zu sagen, es muss dann möglich sein, wenn mehrere Länder an einem Fall arbeiten, dass der Bund sagt: Moment mal, hier arbeiten vier oder fünf Länder unabhängig voneinander, ich übernehme jetzt die Koordinierung. Dieses Koordinierungsrecht, das wird von den Ländern sehr skeptisch gesehen. Aber ich denke, auch da werden wir uns annähern und eine gemeinsame Lösung finden.

    Hamberger: Steht sich da vielleicht nicht der Föderalismus manchmal ein bisschen selbst im Weg?

    Friedrich: Also, ich bin selber überzeugter Föderalist, weil ich glaube, dass es richtig ist, dass man nicht mit zentralistischen Strukturen arbeitet. Schauen Sie sich die anderen Länder an, die zentralistisch organisiert sind wie Frankreich. So toll ist es nicht zu wissen, dass alles in Paris ist und der Rest des Landes mehr oder weniger unter die Räder gerät. Nein, ich finde, dass der Föderalismus in Deutschland eine gute Erfindung ist, wenn man dafür sorgt, dass nicht Egoismen, sondern dass gute Kooperation und auch Gestaltungswettbewerb Platz greifen kann. Ich glaube, dass es vernünftig ist, regionale Strukturen auch im Verfassungsschutz zu haben, regionale Strukturen bei der Kriminalpolizei zu haben. Aber man muss sicherstellen, dass an den sogenannten Schnittstellen, da wo die Behörden sozusagen zusammenarbeiten müssen, diese Informationen optimal ausgetauscht werden. Es ist keine Frage, wer Träger ist, also Bund oder Land, sondern entscheidend ist, dass wir diese Schnittstellen beherrschen, und das ist mein Auftrag.

    Hamberger: Herr Minister, im Zusammenhang mit dem NSU wurde ja auch immer wieder über ein NPD-Verbot gesprochen. Ihre Innenministerkollegen der Länder und Sie haben da einen neuen Anlauf genommen, nachdem das Verbotsverfahren 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert war. Seit Monaten werden nun Beweise dafür gesammelt. Jetzt gibt es wohl eine neue Zusammenfassung des Materials. Was sind denn Ihre Erkenntnisse daraus?

    Friedrich: Na ja, wir haben viel Material zusammengetragen, über 1000 Seiten an Rohmaterial, was ausgewertet wird. Man muss sehen, die Hürden für ein Verbot einer Partei in Deutschland sind hoch, zu Recht, wie ich denke für einen freiheitlichen Staat und das Bundesverfassungsgericht verlangt im Grunde einen Nachweis, dass eine Partei aggressiv kämpferisch gegen unsere freiheitliche Grundordnung vorgeht. Und das ist die Beweisführung. Dafür hat das Gericht auch verschiedene Maßstäbe schon entwickelt, zuletzt in dem Urteil oder in dem Beschluss von 2003, wo es gesagt hat: Also was nicht geht, ist, dass ihr uns Beweise vorlegt, Aussagen als Beweis, dass eine Partei kämpferisch aggressiv ist, die von V-Leuten stammen, die ihr selber bezahlt habt. Ich glaube, dass das auch nachvollziehbar ist. Staatsfreiheit wird das genannt und eine solche Staatsfreiheit muss sichergestellt werden. Das bedeutet, dass wir bestimmtes Material, das wir haben, das auch als Beweisführung uns natürlich gefallen würde, nicht verwertbar ist, weil es Quellenmaterial ist und das schränkt unsere Möglichkeiten etwas ein. Und jetzt geht es darum, dass wir das Material, das wir haben, nach den juristischen Kriterien, die das Verfassungsgericht in den letzen Jahren aufgestellt hat, überprüfen. Und das ist ein Meinungsbildungs- und Bewertungsprozess, den wir derzeit vornehmen.

    Hamberger: Und wie läuft die Zusammenarbeit mit den Ländern?

    Friedrich: Die Länder haben Material geliefert, das überwiegende Material ist vom Bund. Wir müssen jetzt dieses Material immer wieder auf Herz und Nieren überprüfen. Am Ende brauche ich von den Ländern eine verbindliche Garantie, dass dieses Material, das sie uns geliefert haben, auch V-Mann-frei ist.

    Hamberger: Wie sicher können Sie sich da dann sein?

    Friedrich: Na ja, da werden sicher die Innenminister der Länder gefordert sein, da sozusagen ihre Hand dafür ins Feuer zu legen oder ihr Wort zu geben. Das ist, glaube ich, etwas, was wir verlangen müssen. Aber dann gibt es neben der juristischen auch noch die politische Fragestellung, will man eine Partei, die im Abwind ist, die NDP interessiert heute auch in der rechten Szene nur noch eine begrenzte Zahl von Menschen - Gott sei Dank -, will man die aufwerten? Ich glaube, das wollen wir alle nicht. Aber das sind jetzt die Prozesse der nächsten Wochen.

    Hamberger: Wie groß sehen Sie die Chancen für ein Verbot oder beziehungsweise dass das Verfahren überhaupt auf den Weg kommt?

    Friedrich: Naja, darum geht es, dass wir jetzt uns darüber im Klaren werden, wie groß sind die Chancen mit dem Material, das wir haben. Ich denke, sie müssen deutlich größer sein, dass wir die NPD verbieten können, als dass wir scheitern. Und gut, das werden wir am Ende der Prüfung im November wissen. Im Dezember sollen die Entscheidungen fallen.

    Hamberger: Sie haben gerade gesagt, ein Großteil des Beweismaterials kommt vom Bund. Jetzt haben aber die Länder schon vor einiger Zeit laut gesagt, oder ein paar Länder, sie würden das im Notfall auch alleine machen, ein NPD-Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Wie stehen Sie denn dazu?

    Friedrich: Naja, also, ich meine, das ist natürlich klar, dass man eine Entschlossenheit an den Tag legen muss, wenn man so was möchte. Aber am Ende wird es keine Alleingänge geben. Am Ende werden wir entweder gemeinsam die Sache vor das Verfassungsgericht bringen oder eben nicht. Aber ich denke, dass es sehr schwierig sein wird für die Länder mit 16:0 einen Alleingang zu beschließen.

    Hamberger: Besonders laut hat ja da Ihr Parteifreund Horst Seehofer geschrien. Wie viel hat er denn bislang beigetragen zum Beweismaterial?

    Friedrich: Ja gut, Bayern liefert natürlich auch das Material, das es zur Verfügung hat, wobei ich immer wieder sagen muss, die Schwierigkeit ist, dass wir ja kein Quellenmaterial, also das, was aus nachrichtendienstlicher Tätigkeit, auch mit V-Leuten und so weiter erlangbar ist, bekommen können. Ich will aber sagen, Horst Seehofer hat immer zum Ausdruck gebracht, dass es wichtig ist, dass wir diesem NPD-Gedankengut klar etwas entgegensetzen, auch argumentativ. Deswegen kommt in dem, was er sagt, eine große Entschlossenheit zum Ausdruck. Aber wie gesagt, meine Aufgabe ist es, am Ende das Juristische zu bewerten und auch eine politische Gesamtschau zu machen. Und insofern muss man sehen, wie sich das in den nächsten Wochen entwickelt.

    Hamberger: Wenn wir schon bei Horst Seehofer sind, sprechen wir doch einmal über die CSU, die ja Ihre Partei auch ist und die Schwesterpartei der CDU und Regierungspartei in Bayern. In knapp einem Jahr stehen wieder Landtagswahlen in Bayern an. Laut einer Umfrage steht die CSU da momentan bei 47 Prozent. Der ehemalige CSU-Vorsitzende Erwin Huber hat aber gesagt, es besteht noch kein Grund zum Übermut. Wie sehen Sie das denn?

    Friedrich: Ja, da kann ich nur davor warnen, übermütig zu sein. Wir sind ein Jahr vor dieser Landtagswahl. In zwölf Monaten kann viel passieren. Andererseits, Umfragen sind nur relativ aussagekräftig. Entscheidend ist, glaube ich, dass man bei so einer Wahl in der Lage ist, sein Wählerpotenzial zu mobilisieren. Und dafür ist jede Kraftanstrengung in der Christlich Sozialen Union in Bayern notwendig, und wir werden diese Kraftanstrengung auch gemeinsam führen.

    Hamberger: Wie viel Angst haben Sie denn, dass Christian Ude noch mal richtig in die Vollen geht? Es ist ja noch ein bisschen hin und er könnte ja vielleicht noch tatsächlich ein ernst zu nehmender Kandidat werden, wenn er dann loslegt und vielleicht bis in den hintersten Winkel Bayerns bekannt wird.

    Friedrich: Ich rate da jedem zu Gelassenheit. Ich komme ja aus Franken. Ob man da so begeistert ist allgemein, den Oberbürgermeister von München, der dort nicht mehr gebraucht wird, als bayerischen Ministerpräsidenten zu haben - da bin ich sehr skeptisch.

    Hamberger: Horst Seehofer hat jetzt bei der CSU-Klausur der Landtagsfraktion auf dem Kloster Banz angekündigt, dass er wieder kandidiert und 2018 aufhören wird. Wie beurteilen Sie das denn?

    Friedrich: Na ja, es ist schön, wenn Horst Seehofer sich dynamisch fit und entschlossen genug fühlt, um das zu machen. Da freue ich mich drüber.

    Hamberger: Ilse Aigner hat auch gesagt, dass sie bei der nächsten Landtagswahl wieder nach Bayern zurückgeht. Ist sie denn schon die Kronprinzessin?

    Friedrich: Ach ja, ich habe das in den Zeitungen gelesen, dass sie die Kronprinzessin sein soll. Sie ist, um zum Objektiven zurückzukommen, eine sehr gute, erfolgreiche Bundesministerin und sie ist die Bezirksvorsitzende des stärksten Bezirksverbandes der CSU, also ein politisches Schwergewicht. Und es ist schön, dass wir davon viele haben.

    Hamberger: Wie sieht es denn mit Ihnen aus? Sie sind ja auch Minister aus Bayern. Können Sie sich nicht vorstellen, dann wieder zurückzugehen?

    Friedrich: Ich bin Bundespolitiker, aber verwurzelt in meiner bayerischen Heimat, überhaupt keine Frage. Und Sie werden es nicht glauben, ich gehe jedes Wochenende zurück, indem ich nämlich von Berlin zurückfahre in meinen Wahlkreis nach Hof und regelmäßig auch in Südbayern bei meinen Parteifreunden bin. Also, ich bin schon zurück.

    Hamberger: Politische Karriere dort aber erst mal nicht?

    Friedrich: Mein Platz ist immer die Bundespolitik gewesen.

    Hamberger: Ein großes Thema in diesen Tagen für die CSU ist das geplante Betreuungsgeld. Es soll einen Tag vor dem Parteitag der CSU Mitte Oktober im Bundestag beschlossen werden. Ganz sicher ist das aber noch nicht, es gibt ja durchaus Kritiker. Wie groß ist denn die Chance, dass Sie am Parteitag Ihren Erfolg feiern werden?

    Friedrich: Also, ich kenne jetzt den Zeitplan nicht ganz genau. Tatsache ist, dass wir dieses Betreuungsgeld beschlossen haben in der Koalition. Und Sie wissen, dass die Koalition zu ihrem Wort steht. Ich weiß auch, dass dieses Betreuungsgeld umstritten ist, muss allerdings sagen, ich kann die, ja teilweise Aggressivität, die dagegen ins Feld geführt wird, nicht nachvollziehen. Hier sollen Eltern, die ihre Kinder daheim betreuen, 150 Euro kriegen. Also, wie man sich da so drüber aufregen kann, wie das hin und wieder in der Diskussion vorkommt, das kann ich nicht nachvollziehen.

    Hamberger: Aber es gibt ja gleichzeitig auch die Garantie auf einen Krippenplatz. Ist das nicht gleichzeitig eine staatliche Leistung für das, dass man eine andere staatliche Leistung nicht in Anspruch nimmt? Das ist ja auch ein Kritikpunkt.

    Friedrich: Nein. Ich finde es richtig, dass wir staatliche Kinderbetreuung zur Verfügung stellen, weil viele Eltern diese Möglichkeit auch brauchen und sich so in ihrer Lebensplanung entschieden haben. Aber ich finde es auch in Ordnung, wenn jemand sagt: 'Also ich verzichte auf Einkommen und bleibe für mein Kind zuhause.' Und wenn man dem dann sagt, du kriegst auch 150 Euro. Nachdem ein Krippenplatz ja, was weiß ich, 800, 900 Euro Steuergeld kostet, ist das, glaube ich, eine unnötige Aufregung, dass man sagt, also gebt halt demjenigen, der sein Kind daheim bereut, auch 150 Euro. Also, ich kann da diese ganze, wie gesagt, hitzige Debatte nicht nachvollziehen.

    Hamberger: Glauben Sie denn, dass es in Bezug auf das Betreuungsgeld vielleicht sogar noch zu einem Kompromiss kommt?

    Friedrich: Das kann ich nicht abschätzen, aber ich glaube, das Grundanliegen der CSU ist bekannt, das Grundanliegen bleibt und das Grundanliegen wird auch so umgesetzt.

    Hamberger: Wie sehr ärgert es Sie dann, dass es noch Politiker in der Koalition gibt - ich zitiere jetzt zum Beispiel die FDP-Politikerin Miriam Gruß, die gesagt hat, das Betreuungsgeld sei eine Leistung auf Pump, die scheinbar keiner so recht will in Deutschland - wie sehr ärgert es Sie, dass es da immer noch diese Stimmen gibt?

    Friedrich: Na ja, in einem freien Land, in einer Koalition gibt es immer mal die eine oder die andere Meinung, die auch ein bisschen quer liegt. Aber am Ende, glaube ich, kommt es darauf an, dass wir mit unserer Mehrheit dieses Betreuungsgeld durchsetzen und das wird passieren.

    Hamberger: Da sind Sie sich ganz sicher?

    Friedrich: Aber sicher.

    Hamberger: Herr Minister, ich danke Ihnen für dieses Interview.

    Friedrich: Ich bedanke mich auch.

    Äußerungen unserer Gesprächspartner geben deren eigene Auffassungen wieder. Deutschlandradio macht sich Äußerungen seiner Gesprächspartner in Interviews und Diskussionen nicht zu eigen.