
Instagram und Facebook haben dafür Online-Formulare bereitgestellt. Heute läuft die Widerspruchsfrist ab. Die Verbraucherzentrale erklärte, einmal für die KI freigegebene Daten ließen sich nicht zurückholen.
WhatsApp gehört ebenfalls zu Meta, die Chat-Inhalte sind aber verschlüsselt - der Konzern kann sie deshalb nicht verwenden.
Oberlandesgericht Köln hat Facebook und Instagram KI-Training mit deutschen Nutzerdaten erlaubt
Das Oberlandesgericht Köln hat vergangenen Freitag eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Meta darf somit personenbezogene Daten aus Deutschland für das Training von Künstlicher Intelligenz verwenden. Die Richterinnen und Richter erklärten, diese Form der Datennutzung verstoße nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung und den Digital Markets Act. Die Verbraucherzentrale hatte ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht begründet.
Meta hatte angekündigt, ab Dienstag in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.
"Unzweifelhaft werden für das Training große Datenmengen benötigt, die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden können", so das Gericht in Köln. Im Rahmen einer Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin würden aber die Interessen an der Datenverarbeitung überwiegen. Meta habe glaubhaft gemacht, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern werde, die leicht einem Betroffenen zugeordnet werden könnten, sagte Richter Jörgens in der mündlichen Urteilsbegründung. [Aktenzeichen: 15 UKl 2/25]
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Diese Nachricht wurde am 26.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.