Soziale Medien
Frist für Widerspruch endet heute - Meta darf ab morgen private Postings auf Facebook und Instagram für KI-Training nutzen

Der US-Konzern Meta darf ab morgen alle Beiträge, die Nutzer jemals auf Facebook oder Instagram gepostet haben, auslesen, um damit seine KI-Modelle zu trainieren. Wer das nicht will, muss bei beiden Netzwerken aktiv widersprechen.

    Auf einem schwarzen Hintergrund sind die App-Icons für sie Social-Media-Plattformen Instagram, Facebook und den Messenger Whatsapp zu sehen.
    Ab morgen kann der US-Konzern seine KI mit den Daten aus allen Beiträgen deutscher Nutzer auf Facebook und Instagram trainieren - für WhatsApp gilt das nicht. (imago images / Chris Emil Janßen / Chris Emil Janssen via www.imago-images.de)
    Instagram und Facebook haben dafür Online-Formulare bereitgestellt. Heute läuft die Widerspruchsfrist ab. Die Verbraucherzentrale erklärte, einmal für die KI freigegebene Daten ließen sich nicht zurückholen.
    Hier geht es zum Facebook-Formular
    Hier geht es zum Instagram-Formular
    WhatsApp gehört ebenfalls zu Meta, die Chat-Inhalte sind aber verschlüsselt - der Konzern kann sie deshalb nicht verwenden.

    Oberlandesgericht Köln hat Facebook und Instagram KI-Training mit deutschen Nutzerdaten erlaubt

    Das Oberlandesgericht Köln hat vergangenen Freitag eine Klage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen abgewiesen. Meta darf somit personenbezogene Daten aus Deutschland für das Training von Künstlicher Intelligenz verwenden. Die Richterinnen und Richter erklärten, diese Form der Datennutzung verstoße nicht gegen die Datenschutz-Grundverordnung und den Digital Markets Act. Die Verbraucherzentrale hatte ihren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung unter anderem mit einem Verstoß gegen europäisches Datenschutzrecht begründet.
    Meta hatte angekündigt, ab Dienstag in seinen Diensten Facebook und Instagram öffentliche Beiträge erwachsener Nutzer für KI-Trainingszwecke zu verwenden. Die Daten können verwendet werden, wenn die Kunden nicht aktiv widersprechen.
    "Unzweifelhaft werden für das Training große Datenmengen benötigt, die nicht zuverlässig vollständig anonymisiert werden können", so das Gericht in Köln. Im Rahmen einer Abwägung der Rechte von Nutzern und Meta als Betreiberin würden aber die Interessen an der Datenverarbeitung überwiegen. Meta habe glaubhaft gemacht, dass man etwa Namen, Telefonnummern oder Kontonummern herausfiltern werde, die leicht einem Betroffenen zugeordnet werden könnten, sagte Richter Jörgens in der mündlichen Urteilsbegründung. [Aktenzeichen: 15 UKl 2/25]

    Weitere Informationen:

    Meta trainiert seine KI mit unseren Daten – wie verweigert man die Zustimmung?
    So können Sie widersprechen
    Diese Nachricht wurde am 26.05.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.