
Die Beschwerde hätte demnach bis zum 13. Januar eingereicht werden müssen, traf in Lausanne aber erst am 10. Februar ein. FIFA und UEFA hatten die Suspendierung im vergangenen Jahr kurz nach dem russischen Angriff auf die Ukraine beschlossen. Der Internationale Sportgerichtshof Cas in Lausanne hatte die Beschlüsse im November bestätigt und die Beschwerden Russland abgewiesen. Letzte Instanz war das Bundesgericht. Nun ist der Ausschluss der Mannschaft rechtskräftig.
Diese Nachricht wurde am 23.02.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.