Bundesverfassungsgericht
Fristverlängerung für Gesetze zu unverheirateten Vätern und zu Befugnissen des BKA

Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber mehr Zeit gegeben, ein Gesetz zur Vaterschaftsanfechtung zu reformieren.

    Der Erste Senat des Bundesverfassungsgericht sitzt in seinen roten Roben auf dem Richterpodium.
    Der erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat für die Änderung von zwei Gesetzen die Fristen verlängert. (picture alliance / dpa / Uli Deck)
    Im Jahr 2024 hatten die Verfassungsrichter gemahnt, unverheirateten biologischen Vätern die Möglichkeit einzuräumen, die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes anzufechten. Das Gericht hatte dem Bundestag eine Frist bis zum 30. Juni eingeräumt, um das Gesetz zu ändern. Das Fristende wurde nun auf Anregung von Bundeskanzler Merz auf den 31. März 2026 verschoben. Merz hatte nach Angaben des Gerichts erklärt, dass die entsprechenden Gesetzentwürfe wegen des vorzeitigen Endes der Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden konnten.
    Auch die Frist für eine Gesetzesänderung zu Befugnissen des Bundeskriminalamts wurde verlängert. Unter anderem hatte das Bundesverfassungsgericht die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen von Verdächtigen bemängelt.
    Diese Nachricht wurde am 12.06.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.