
Das Landgericht Berlin entschied, dass Schlesinger Anspruch auf ein Ruhegeld von rund 18.000 Euro für den Januar 2023 hat. In der Klage ging es exemplarisch zunächst nur um diesen Monat. Das Gericht entschied zugleich, dass Schlesinger unter anderem für falsch abgerechnete Reisekosten rund 24.000 Euro an den RBB zurückzahlen muss.
Schlesinger hatte ihr Amt als Intendantin 2022 nach Vorwürfen der Vetternwirtschaft und Verschwendung niedergelegt. Später wurde sie fristlos entlassen.
Diese Nachricht wurde am 16.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.