Donnerstag, 28. März 2024

Archiv

Früherer SS-Mann angeklagt
Beihilfe zum Mord in 170.000 Fällen

70 Jahre nach der Befreiung des Vernichtungslagers Auschwitz kommt ein heute 93 Jahre alter ehemaliger SS-Wachmann vor Gericht. Er wurde am Landgericht Detmold wegen Beihilfe zum Mord in mindestens 170.000 Fällen angeklagt. Mit den Morden will er nichts zu tun gehabt haben.

16.02.2015
    Blick auf den Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau
    Blick auf den Eingang des ehemaligen Konzentrationslagers Auschwitz-Birkenau (dpa / Fritz Schumann)
    Der Angeklagte habe mit seiner Arbeit als Wachmann zwischen Januar 1943 und Juni 1944 die tausendfachen Tötungen der Lagerinsassen fördern oder zumindest erleichtern wollen. Die Anklage geht nach Angaben des Landgerichts davon aus, dass dem früheren SS-Mann sämtliche Tötungsmethoden bekannt waren. Ihm sei bewusst gewesen, dass das System mit so vielen Toten nur funktionieren konnte, wenn die Opfer durch Gehilfen wie ihn bewacht wurden.
    Die 170.000 Fälle sehen in Zusammenhang mit der Ankunft von jüdischen Deportationsopfern aus Ungarn, mit Massenerschießungen, Selektionen von kranken und schwachen Gefangenen und mit dem Schaffen von Lebensverhältnissen, die die Gefangenen nicht überlebten, zitiert das Gericht aus der Anklageschrift der Dortmunder Staatsanwaltschaft.
    Angeklagter bestreitet die Taten
    Nach Erkenntnissen der nordrhein-westfälischen Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen war der Angeklagte im Januar 1942 in das Konzentrationslager Auschwitz versetzt worden. Als Angehöriger des SS-Totenkopfsturmbanns Auschwitz soll er unter anderem für die Bewachung des Stammlagers Auschwitz zuständig gewesen sein. Er habe auch ankommende Transporte und die Selektion bewacht, auch für Auschwitz-Birkenau.
    Der Angeklagte habe eingeräumt, in Auschwitz eingesetzt worden zu sein. Er bestreite aber, an den Tötungen beteiligt gewesen zu sein. Der Mann hat nach der Zustellung der Anklageschrift vom 10. Februar eine Frist von sechs Wochen, um Stellung zu nehmen. Das Landgericht entscheidet frühestens Ende März, ob sich der 93-Jährige in einem Prozess verantworten muss.
    Eine Übersichtskarte des Konzentrationslagers Auschwitz.
    Schätzungsweise 1,3 Millionen Menschen wurden zwischen 1940 und 1945 in das KZ Auschwitz deportiert. (picture alliance / dpa / dpa-grafik)
    (sdö/bor)