Fünf-Prozent-Hürde
Abschaffen oder absenken: Debatte um die Sperrklausel

Sie soll für stabile Mehrheiten sorgen und eine Zersplitterung der Parlamente verhindern. Kritiker wollen die Fünf-Prozent-Hürde aber senken oder abschaffen: Sie erhoffen sich mehr Dynamik im Parteiensystem und weniger verlorene Stimmen.

    Auf einem Tisch liegt der Wahlzettel zur Bundestagswahl 2025
    Mindestens fünf Prozent der Zweitstimmen oder drei Direktmandate braucht eine Partei um beispielsweise in den Bundestag einzuziehen (Imago / dts Nachrichtenagentur)
    Im Wahlkampf in Sachsen-Anhalt zittern gleich vier Parteien aus dem gleichen Grund: SPD, Grüne, BSW und FDP kämpfen darum, die Fünf-Prozent-Hürde zu überspringen.
    Ginge es nach Hans-Jürgen Papier, bis 2010 Präsident des Bundesverfassungsgerichts, wäre der Wahlkampf für diese vier Parteien um einiges entspannter: Er ist für eine Drei-Prozent-Hürde. Kritisch sieht die aktuelle Sperrklausel auch Bodo Ramelow, Bundestagsvizepräsident der Linken.

    Inhalt

    Eingeübte Stabilität nach 1949

    Die Fünf-Prozent-Hürde ist seit 1949 fester Bestandteil der bundesdeutschen Politik. Nachdem die Weimarer Republik gescheitert war und Deutschland zur nationalsozialistischen Diktatur wurde, sollte nach Kriegsende ein stabiles Parlament her. Ständig wechselnde Mehrheiten wurden als Grund für das Scheitern der Demokratie mitverantwortlich gemacht.
    Seitdem gab es auf Bundesebene nur vier vorgezogene Neuwahlen: 1972, 1983, 2005 und 2025. Bei der Fünf-Prozent-Hürde gehe es „eben auch darum, dass Parlamente funktionsfähig bleiben, dass stabile Regierungen gebildet werden können,” sagt der Wahlforscher Robert Vehrkamp. Diese Funktion könnten Parlamente besser erfüllen, wenn das Parteiensystem nicht zersplittert sei.

    Kritiker sehen zu viele nicht berücksichtige Stimmen

    Die Kritik an der Sperrklausel richtet sich vor allem dagegen, dass viele Wählerstimmen unter den Tisch fallen, wenn die von ihnen gewählte Partei keine Parlamentsmandate erhält. „Wenn immer mehr Wähler ihre Stimmen nicht mehr repräsentiert sehen, gefährdet das die Demokratie“, sagte Bodo Ramelow dem Redaktionsnetzwerk Deutschland. Außerdem spiele die Fünf-Prozent-Hürde in Thüringen der AfD in die Karten: Hätte es bei den letzten Landtagswahlen keine Hürde gegeben, wären mehr Parteien im Landtag vertreten gewesen. Dadurch hätte die AfD einen geringeren Anteil der Sitze in Erfurt erhalten und nun keine Sperrminorität von mindestens einem Drittel der Sitze.
    Der Ex-Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier sieht noch einen weiteren Grund, der für eine Absenkung der Fünf-Prozent-Hürde spricht: „Eine vitale Demokratie lebt davon, dass neue Parteien entstehen können. Mit der Fünf-Prozent-Hürde ist es sehr schwer, eine Partei zu gründen, aufzubauen und zu erhalten“, so der Jurist gegenüber dem Tagesspiegel.

    Mehr Parteien im Parlament, schwierigere Regierungsbildung

    Bei der letzten Bundestagswahl entfielen knapp 13,7 Prozent der gültigen Zweitstimmen auf Parteien, die nicht in den Bundestag einzogen. Darunter waren unter anderem die Stimmen für das BSW und die FPD. Obwohl damit fast sieben Millionen Stimmen für Parteien unterhalb der Fünf-Prozent-Hürde abgegeben wurden, spielten diese für die Zusammensetzung des Bundestages keine Rolle. Das war der höchste Wert seit 2013, als FDP und AfD an der Fünf-Prozent-Hürde scheiterten. Damals lag der Anteil der Stimmen für Parteien, die nicht in den Bundestag einzogen, mit 15,7 Prozent sogar noch höher.
    Die stärker fragmentierte Parteienlandschaft kann also dazu führen, dass mehr Stimmen bei der Sitzverteilung unberücksichtigt bleiben. Ohne Fünf-Prozent-Hürde wären die Parlamente erheblich diverser aufgestellt. Bei der letzten Bundestagswahl wäre mit einer Drei-Prozent-Hürde nicht nur das knapp gescheiterte BSW ins Parlament eingezogen, sondern auch die FDP. Dadurch wäre ein Bündnis aus drei Fraktionen notwendig geworden, um eine Regierung zu bilden – wenn man davon ausgeht, dass CDU/CSU und AfD nicht zusammengearbeitet hätten.
    Bei den bevorstehenden Wahlen hätte die abgesenkte Hürde nicht nur in Sachsen-Anhalt Folgen. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern könnten je nach Land jedenfalls Grüne, FDP und das BSW profitieren.
    Sechs bis sieben Parteien im Parlament könnten damit häufiger zum Normallfall werden – und damit verbunden auch Koalitionen aus mindestens drei Parteien.

    Aktuell keine Mehrheiten für Änderung

    Wer die Fünf-Prozent-Hürde ändern oder abschaffen will, braucht parlamentarische Mehrheiten, denn das Bundesverfassungsgericht wird wohl nicht helfen. Zuletzt hatte Karlsruhe 2024 über die Fünf-Prozent-Hürde entschieden. Weder die Wahlrechtsreform noch die aufgrund der Sperrklausel im Bundestag nicht berücksichtigten Stimmen gaben damals Anlass, die Höhe von fünf Prozent anders zu bewerten.
    In Bayern und Bremen braucht es für eine Änderung sogar Zwei-Drittel-Mehrheiten im Parlament. Dort hat die Fünf-Prozent-Hürde nämlich Verfassungsrang. Überall sonst, auch im Bund, reicht eine Änderung des Wahlgesetzes mit einfacher Mehrheit. Dennoch ist auch die zurzeit schwer zu finden. Neben der Union spricht sich auch die SPD im Bund aktuell gegen eine Änderung aus.

    Onlinetext: Jonas Kyora