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Gerichtsentscheidung
Für den Tod von Transmann in Münster Verantwortlicher darf abgeschoben werden

Ein wegen eines tödlichen Angriffs beim Christopher Street Day in Münster verurteilter Mann darf abgeschoben werden.

    Das Foto zeigt einen Zettel mit der Aufschrift "Wir gedenken Malte", daneben viele Grablichter und Blumen.
    Der Transmann Malte C. wurde beim CSD in Münster zusammengeschlagen, wenig später starb er. (picture alliance / NurPhoto / Ying Tang)
    Das entschied das Verwaltungsgericht der Stadt und lehnte einen Eilantrag des aus Tschetschenien stammenden Russen ab. Dieser ist bereits seit Mai ausreisepflichtig. Der Beschluss ist aber noch nicht rechtskräftig.
    Der Mann wurde im März wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt verurteilt. Er hatte im August 2022 einen Transmann mehrfach gegen den Kopf geschlagen. Dieser hatte sich schützend vor mehrere Menschen gestellt, die von dem Angreifer homophob beleidigt und bedroht worden waren. Das Opfer starb wenig später an den Folgen eines Schädelhirntraumas.
    Diese Nachricht wurde am 08.12.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.