
Patientinnen und Patienten müssen jetzt wieder in die Praxis gehen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen. Die Möglichkeit der Krankschreibung per Telefon hatte es seit März 2020 fast durchgehend gegeben, um unnötige Kontakte und Corona-Infektionen zu vermeiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte diese Sonderregelung mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. März.
Verbraucherzentralen, Hausärzteverband und Gesundheitspolitiker sprachen sich dafür aus, die Regelung auf Dauer zu erhalten. Auch Bundesgesundheitsminister Lauterbach machte deutlich, dass er dies für sinnvoll hält. Der SPD-Politiker wies aber darauf hin, dass die Entscheidungsbefugnis beim Gemeinsamen Bundesausschuss liege.
Diese Nachricht wurde am 01.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.