
Patientinnen und Patienten müssen von heute an wieder in die Praxis gehen, wenn sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung brauchen. Die Möglichkeit per Telefon hatte es seit März 2020 fast durchgehend gegeben, um unnötige Kontakte und Corona-Infektionen zu vermeiden. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen hatte eine Sonderregelung dazu mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31. März. Angesichts der entspannteren Pandemielage lief sie aber nun aus.
Verbraucherzentralen, der Hausärzteverband und Gesundheitspolitiker haben sich dafür ausgesprochen, telefonische Krankschreibungen auf Dauer zu erhalten. Bundesgesundheitsminister Lauterbach machte deutlich, dass er dies für sinnvoll hält. Der SPD-Politiker wies aber darauf hin, dass die Entscheidungsbefugnis beim Gemeinsamen Bundesausschuss liege.
Diese Nachricht wurde am 01.04.2023 im Programm Deutschlandfunk gesendet.