Montag, 20. Mai 2024

Oberlandesgericht Frankfurt
Fußballer Moukoko im Eilverfahren gegen "Spiegel" erfolgreich

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat dem Nachrichtenmagazin "Spiegel" mehrere Aussagen über Alter und Herkunft des Fußballspielers Youssoufa Moukoko untersagt. Hintergrund ist ein Artikel, in dem das Magazin Gerüchte um das tatsächliche Alter des Fußballspielers aufgegeriffen hatte.

08.05.2024
    Youssoufa Moukoko steht im Trainingsanzug auf dem Spielfeld und lächelt in die Kamera.
    Youssoufa Moukoko bei einem Training der U21-Nationalmannschaft. (dpa / Sebastian Kahnert)
    Das Gericht erklärte in Frankfurt am Main, vor einer Verdachtsberichterstattung sei ein Betroffener mit dem wesentlichen Kern der Vorwürfe und Argumente zu konfrontieren. Das sei im vorliegenden Fall nur unzureichend geschehen. Damit wurde der Klage des Borussia-Spielers in weiten Teilen stattgegeben.
    In der Vorinstanz hatte das Landgericht Frankfurt einem Eilantrag Moukokos nur zu einem geringen Teil stattgegeben und ihn im Übrigen abgewiesen (AZ: 2-03 O 425/22). Die Berufung des Klägers hatte vor dem OLG Erfolg: Zu Recht wende sich der Kläger gegen in dem Artikel enthaltene Verdachtsäußerungen, die in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht eingriffen, entschied der Senat. Da es an einer ausreichenden Anhörung und Möglichkeit zur Stellungnahme gemangelt habe, könne er Unterlassung verlangen.
    Diese Nachricht wurde am 08.05.2024 im Programm Deutschlandfunk gesendet.