
Die Bezahlkarten sind zum Teil tatsächlich Fan freundlicher geworden. So hat die Betreiber-Firma von Schalke 04 die Forderungen erfüllt. Nach wie vor nicht zufrieden sind die Verbraucherschützer aber gerade mit dem bargeldlosen Bezahlsystem in der Münchner Allianz Arena. Der Betreiber-Firma des FC Bayern droht sogar eine Unterlassungsklage und der Gang vor Gericht.
Im Kern geht es darum, dass die Bayern eine Gebühr verlangen, wenn ein Fan sein Restguthaben auf der Karte per Überweisung aufs Konto zurück haben will. Aus Sicht der Verbraucherzentrale Bayern ist die Gebühr ein großes Hindernis und nicht rechtens.
Einlenken bei Schalke
Der FC Schalke 04 zeigte sich mit seiner Betreiber-Firma dagegen kooperativ. Die Schalker änderten ihre AGB wie von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen gefordert. Und verpflichten sich, keine Gebühr mehr zu verlangen und die Rückzahlung von Restguthaben nicht mehr bis zu eineinhalb Jahre hinauszögern zu können. Auf Anfrage antwortet Schalke, diese Klauseln seien sowieso nicht angewandt worden.
Zu keiner Einigung kamen die Verbraucherschützer bisher mit der Betreiber-Firma, die hinter den bargeldlosen Bezahlsystemen in Augsburg, Frankfurt, Berlin und Kaiserlautern steht. Hier werden derzeit weitere rechtliche Schritte geprüft.