Archiv


Game over für Surfstationen

In zahlreichen deutschen Städten bekommen Internetcafes zunehmend Probleme mit Gewerbeaufsicht und Finanzbehörden. Besondere Probleme entstehen vor allem dann, wenn dort nicht nur Emails abgerufen und Webseiten gelesen, sondern auch online gespielt wird. Dann, so meinen Richter, müssen die Surfstationen auch über eine Spielhallenkonzession verfügen.

    Seit Mitte des letzten Jahres geraten Internetcafés zunehmend ins Visier von Ordnungsbehörden und Gerichten. Hauptvorwurf: Wenn auf den Rechnern überwiegend Computerspiele wie Counter-Strike und Diabolo 2 angeboten werden, habe das Café den Charakter eines Spielhallenbetriebes, brauche also Spielhallenkonzession. Diese Game over-Linie bestätigte im Dezember des letzten Jahres auch das Oberverwaltungsgericht Berlin. Hintergrund dieser Entwicklung ist nach Meinung von Beobachtern die Diskussion um gewaltverherrlichende Computerspiele nach dem Amoklauf von Erfurt. Tatsächlich sind im Moment nur solche Internetcafés betroffen, die Spiele entweder auf ihren Servern anbieten oder als CD ausleihen. Dr. Andreas Lober von der Luther Menold Rechts-anwaltsgesellschaft, Mannheim ist da allerdings eher skeptisch:

    Die Begründung, die die Behörde und das Verwaltungsgericht in seinen Entscheidungen hat, ist so weit und so schwer einzugrenzen, dass auch solche Internetcafés betroffen sein könnten, in denen überhaupt keine kommerziellen Spiele vorhanden sind, weil die Begründung darauf abstellt, dass es ausreicht, wenn mit einem Computer gespielt werden kann, und eigentlich kann mit jedem handelsüblichen Personal Computer gespielt werden.

    ...seien es nun Spiele, die über das Betriebssystem automatisch installiert werden, oder über Webseiten wie gambas.de. Die Gerichte orientieren sich in ihren Urteilen zur Zeit noch an den gängigen Klischees von Spielhallen: Dunkel sind sie und irgendwie schmuddelig.

    Da gibt es Entscheidungen, dass zum Beispiel die Computer schwarz sind, das ist dann spielhallenähnlich, oder dass die Räume abgedunkelt sind und daraus wird ein Spielhallencharakter gefolgert.

    Wenn Internetcafés tatsächlich Konzessionen für Spielhallen beantragen müssten, hätte dies gravierende Konsequenzen: 1. bekommt nicht jeder eine Konzession, 2. dürfen Spielhallen nur Volljährige besuchen und 3. müssen die Betreiber Vergnügungssteuer zahlen. Das große Internetcafésterben wäre damit vorprogrammiert. Eine wirkliche Lösung des Konfliktes ist nicht in Sicht, da niemand die Spiele aus den Cafés verbannen kann. Andreas Lober:

    Da müsste eigentlich eine gesellschaftliche Diskussion geführt werden, ob denn wirklich solche Internetcafés, wo ja auch kommuniziert wird zwischen den Spielern, wo es auch um ein Gemeinschaftserlebnis geht, ob die gesellschaftlich wirklich nicht erwünscht sein sollen und einer Konzessionspflicht unterworfen werden sollen, da müsste meiner Meinung nach vom Gesetzgeber eine Entscheidung getroffen werden, die für die Betroffenen auch nachvollziehbar ist, damit jeder weiß, ob er seinen Betrieb betreiben kann, so wie er sich das vorstellt, oder nicht.