
Demnach bleibt das bisherige Füllziel von 90 Prozent grundsätzlich erhalten. Es muss im Zeitraum 1. Oktober bis 1. Dezember erreicht werden. Bisher galt der 1. November als Stichtag. Zudem sollen für den Fall schwieriger Bedingungen bei der Befüllung der Speicher weitere Ausnahmen möglich sein.
Die Verordnung wurde Mitte 2022 erlassen und soll die Gasversorgung der EU sicherstellen. Die Änderung zielt darauf ab, die Anfälligkeit der EU für Preisschwankungen im Zusammenhang mit der geopolitischen Instabilität nach dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine zu verringern.
Diese Nachricht wurde am 18.07.2025 im Programm Deutschlandfunk gesendet.